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Corona-Notbremse: Gute Chancen für Gesetz im Bundesrat

BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Votum des Bundestages über das erweiterte Infektionsschutzgesetz stehen die Chancen gut, dass der Bundesrat die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse nicht aufhalten wird. Bis Mittwochnachmittag haben Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg Zustimmung signalisiert. Bayern und Rheinland-Pfalz kündigten an, sich im Fall einer Abstimmung enthalten zu wollen. Eine Reihe von Bundesländern hält sich eine abschließende Bewertung noch offen.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet: Der vom Bundestag vorgeschlagene Gesetzesentwurf bedarf eigentlich keiner direkten Zustimmung durch den Bundesrat. Da das Gesetz jedoch direkt in den Handlungsspielraum der Länder eingreift, hat der Bundesrat - also die Vertretung der Länder - ein Recht darauf, Einspruch einzulegen. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachzuverhandeln und einen Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag herzustellen. Dafür wäre aber die absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig. Aus der Berliner Senatskanzlei hieß es Mittwoch, bisher habe niemand eine Anrufung des Gremiums beantragt.

"Der Bundesrat wird sich nicht verweigern", zeigte sich Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, bei RTL/ntv am Mittwoch überzeugt. "Es wäre nicht verantwortungsvoll, wenn wir jetzt in ein Vermittlungsverfahren müssten, das ja dann mindestens mehrere Tage dauern würde", fügte er angesichts des Infektionsgeschehens hinzu.

Bei der Corona-Notbremse geht es um bundesweit einheitliche Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Sie sollen in Kraft treten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über drei Tage hinweg die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt.

Zu den Folgen der Corona-Notbremse gehören Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Ab einem Wert von 165 sollen Schulen schließen und Schüler im digitalen Distanzunterricht lernen. Viele Geschäfte müssten ab einem Schwellenwert von 150 nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten, Shopping im Geschäft wäre damit wieder verboten. Ausgenommen sind Supermärkte, Drogerien und Apotheken.