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Corona-Notbremse: Bundesrat entscheidet über Gesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat will am Donnerstag (11.00 Uhr) über das erweiterte Infektionsschutzgesetz entscheiden - die Corona-Notbremse. Durch das Gesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einheitliche Regeln gelten, sobald an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Mittwoch.

Mit der Corona-Notbremse würden dann die umkämpften Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr gelten. Außerdem sollen ab einem Wert von 165 Schulen schließen und Schüler im digitalen Distanzunterricht lernen. Viele Geschäfte dürften ab einem Schwellenwert von 150 nur noch das Abholen bestellter Waren anbieten, Shopping im Geschäft wäre damit wieder verboten. Ausgenommen sind Supermärkte, Drogerien und Apotheken.

Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Das macht es für den Bundesrat schwerer, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu den Vermittlungsausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat. Viele Bundesländer kündigten jedoch an, keinen Einspruch einlegen zu wollen.

Zuletzt muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Es ist offen, ob das am Donnerstag geschehen wird, weil das Gesetz - wie jedes andere auch - im Präsidialamt erst geprüft wird.