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Corona-Notbremse: Beschränkungen greifen seit Mitternacht

BERLIN (dpa-AFX) - Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum Samstag zum ersten Mal gegriffen. Die Regelung gilt seit Mitternacht automatisch in Landkreisen und Städten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag. Dies betrifft aktuell 325 Kreise und kreisfreie Städte. Zwischen 0 und 5 Uhr gilt dort eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahme bilden.

In den von der Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Die Regelungen würden damit derzeit Kinder und Jugendliche in 146 Kreisen und Städten betreffen.

Das erweiterte Infektionsschutzgesetz - also die sogenannte Corona-Notbremse - war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.