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Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 5. Juni – werden aber etwas gelockert

Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen verlängert. Allerdings werden die Vorgaben gelockert. Dafür könnte die Maskenpflicht verschärft werden.

13.04.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Menschen gehen am Bärensee, einem beliebten Ausflugsziel, spazieren. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen gilt eine Kontaktsperre. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa
13.04.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Menschen gehen am Bärensee, einem beliebten Ausflugsziel, spazieren. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen gilt eine Kontaktsperre. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa

Grundsätzlich sollen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni bestehen bleiben. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auf eine Lockerung.

So sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden.

Konkret gilt seitdem als bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.

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Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß.

Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen. Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung am Mittwochnachmittag zitiert.

Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) unterstützt.

Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben. Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) soll sich ablehnend geäußert haben. In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

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