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Corona-Ausnahme - weniger Firmeninsolvenzen in ersten neun Monaten

WIESBADEN (dpa-AFX) - Die Zahl der Unternehmenspleiten ist trotz der Corona-Krise in den ersten neun Monaten gesunken. Von Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12 491 Firmeninsolvenzen. Das waren 13,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Hauptgrund ist die von März bis Ende September ausgesetzte Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit. Für Überschuldung gilt die Ausnahme weiterhin zunächst bis Ende Januar 2021.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Experten rechnen im kommenden Jahr mit einer Welle von Unternehmenspleiten.

Deutlich über dem Vorjahreszeitraum lagen dagegen die Forderungen der Gläubiger mit 39,3 Milliarden Euro. Bei den Verfahren im Jahreszeitraum standen nur 15,5 Milliarden Euro im Feuer. Der Wiesbadener Behörde zufolge erklärt sich die hohe Summe vor allem daraus, dass ein Großunternehmen mit mehreren Tochterunternehmen Insolvenz anmelden musste. Nach dpa-Informationen geht es um den Finanzdienstleister Wirecard <DE0007472060>.

Die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren nahm im November wie schon in den vorangegangenen Monaten ab. Auf Grundlage vorläufiger Angaben sank sie um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Insolvenzantragspflicht gilt für zahlungsunfähige Unternehmen zwar seit 1. Oktober 2020 wieder. Dies mache sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar, erklärten die Statistiker.