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Continental verbannt WhatsApp und Snapchat von Dienst-Handys

Messenger-Dienste greifen auf persönliche und potenziell vertrauliche Daten zu. Im Zuge der neuen Datenschutzverordnung verbietet der Autozulieferer Continental daher die Chat-Apps auf dem Dienst-Smartphone zu nutzen.

Der Autozulieferer Continental untersagt seinen Mitarbeitern wegen Datenschutz-Bedenken ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys. Dies gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36.000 Mobiltelefone, teilte Continental am Dienstag in Hannover mit. Die Dienste griffen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Daten zu – beispielsweise Adressbucheinträge. Dabei gehe es um Daten unbeteiligter Dritter.

Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag „nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich“. Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung „im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung“ ermöglichten.

Diverse andere Unternehmen in Deutschland handhaben es ähnlich. Die Deutsche Bank habe die Nutzung von SMS, WhatsApp und anderen Messenger-Diensten auf Dienst-Handys bereits seit Januar 2017 untersagt, sagte ein Sprecher. Grund seien die weitreichenden Dokumentationspflichten für Banken. Auch die Commerzbank erklärte, WhatsApp sei für geschäftliche Kommunikation nicht zugelassen. Beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hieß es: „Bereits seit der Einführung dienstlicher Smartphones sperren wir technisch den Zugriff auf die Kontakte für alle Apps auf Grund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken.“ Bei Volkswagen ist die dienstliche Nutzung solcher Messenger-Apps nicht vorgesehen, für den dienstlichen Gebrauch sei eine separate Messenger-App im Einsatz.

Bedenken im Zusammenhang mit dem Hochladen von Kontaktdaten in Chat-Apps waren schon seit längerer Zeit immer wieder angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen „im Einklang mit geltenden Gesetzen“ zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.

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Snapchat dagegen fühlt sich zu Unrecht verdächtigt. Im Gegensatz zu anderen Social-Media-Anwendungen wie Whatsapp sei die App schon lange DSGVO-konform, sagte ein Snapchat-Sprecher der WirtschaftsWoche. Anders als bei anderen Apps sei es dem Nutzer freigestellt, ob er Snapchat Zugang zu seinen normalen Telefon-Kontakten gewährt. Diese Verbindung sei auch rückgängig zu machen und sämtliche Daten ließen sich jederzeit löschen. Weiterhin speichere Snapchat keinerlei Daten von Kontakten, die die App nicht nutzen.

„Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche „Vision Zero“ auch für den Datenverkehr“, sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen.“ Conti setze auf sichere Alternativen. Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden – die entsprechenden Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung, eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten – selbst dann, wenn etwa bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.

Schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. WhatsApp mit über 1,3 Milliarden Nutzern weltweit war 2014 für rund 22 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden.