Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 16 Minuten
  • Nikkei 225

    37.695,21
    -764,87 (-1,99%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.023,05
    -2.297,82 (-3,69%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.386,12
    -37,98 (-2,67%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Clubhouse: Datenschützer fordern Antworten von App-Betreibern

Nach Verbraucherschützern werden nun auch Datenschützer aktiv. Die Betreiber der Clubhouse-App sollen Auskunft über den Schutz der Privatsphäre von Nutzern geben.

Wegen möglicher Datenschutzmängel sieht sich die neue Social-Media-App Clubhouse zurzeit heftiger Kritik in Deutschland ausgesetzt. Foto: dpa
Wegen möglicher Datenschutzmängel sieht sich die neue Social-Media-App Clubhouse zurzeit heftiger Kritik in Deutschland ausgesetzt. Foto: dpa

Nachdem die neue Social-Media-App Clubhouse von Verbraucherschützern wegen gravierender datenschutzrechtlicher Mängel eine Abmahnung kassiert hat, gerät die Anwendung nun auch ins Visier von Datenschützern.

Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, müssten deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten. Gleichzeitig bestehe die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. „An all dem bestehen derzeit bei der Clubhouse-App einige Zweifel“, heißt es in einer Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar.

WERBUNG

Caspar hat sich daher mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt und einen „Katalog von Fragen“ an die Betreiber der Audio-App in Kalifornien übersandt, um die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überprüfen. Die DSGVO sieht bei Verstößen grundsätzlich Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor.

„Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten“, sagte Caspar. Hier gelte es, zügig darauf hinzuweisen, welche Regeln auf dem „Spielfeld Europa“ gelten, und diese auch durchzusetzen.

„Es ist im Interesse aller europäischen Nutzer, Dienste in Anspruch nehmen zu können, die weder eigene noch fremde Rechte verletzen und die nicht erst nach Jahren erfolgreicher Nutzerbindung in Europa sich den Prinzipien des Schutzes der Privatheit öffnen“, betonte der Datenschützer.

Kontaktdaten in fremden Händen

Aus Sicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland wirft die Clubhouse-App viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf. So würden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert, heißt es in der Mitteilung der Hamburger Behörde. „Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden können.“

Die Datenschützer bemängeln zudem, dass die App-Betreiber nach eigenen Angaben die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche speicherten, um Missbräuche zu verfolgen, ohne dass die näheren Umstände transparent würden.

Wegen diverser Mängel hatte jüngst erst der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Anbieter der App abgemahnt. In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien beanstanden die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne das erforderliche Impressum betrieben werde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutz-Hinweise lägen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.

In der Abmahnung wird zudem kritisch angemerkt, dass der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich reklamiere, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die DSGVO. In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der VZBV die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“.

Sollte die Alpha Exploration Co. in Kalifornien nicht auf die Abmahnung reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.