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Clever rechnen mit dem neuen BAföG

Beim BAföG für Studierende hat sich zum laufenden Wintersemester viel getan: Mehr Berechtigte, mehr Geld, weniger Rückzahlung – zumindest für einige. Wie sich das auswirkt und wann die vorzeitige Rückzahlung lohnt.

Studieren ist für viele junge Menschen ein Kraftakt: Studiengebühren, teure Fachbücher, hohe Mieten in vielen Uni-Städten, auch Mobilität und Lebensunterhalt sind kostspielig. Ohne gut betuchte Eltern ist ein Studium daher für viele schlicht eine Finanzierungsfrage. Staatliche Zuschüsse und Kredite aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen allen Abiturienten eine Hochschulausbildung ermöglichen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund.

Wer bereits BAföG erhält oder für das kommende Sommersemester beantragt, darf sich auf höhere Fördersätze, mehr Zuschüsse und verbesserte Rückzahlungsbedingungen freuen. Denn seit dem 1. August 2019 gilt die jüngste – und lange überfällige – BAföG-Reform. Das novellierte Bundesausbildungsförderungsgesetz schreibt einerseits sofortige Änderungen als auch zusätzliche Neuerungen für 2020 und 2021 fest.

Was wie Mildtätigkeit für die Studenten aussehen mag, ist der Tatsache geschuldet, dass BAföG-Novellen in aller Regel der Entwicklung von Einkommen, Inflation und insbesondere der Mieten in den Uni-Städten weit hinterherlaufen. Die nun mit der Reform erfolgte Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge sollte das nachholen. Auch Erhöhungen für 2020 und 2021 wurden damit bereits verabschiedet. Zeit also, zu prüfen, wie sich das neue BAföG auf Bedarfssätze und Pauschalen sowie den Kreis der Bezugsberechtigten durch die neuen Freibeträge und Regeländerungen verändert hat, worauf es beim BAföG-Antrag ankommt und warum die Rückzahlung des staatlichen Darlehens zwar monatlich teurer, unter dem Strich aber für viele günstiger und bequemer wird.

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Achim Meyer auf der Heyde ist verhalten optimistisch, was den Effekt der BAföG-Novelle angeht. „Wir hoffen, dass es einen leichten Anstieg bei den BAföG-Empfängern gibt. Wären die Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge nicht auf drei Jahre verteilt worden, würde die Novelle sicher mehr bewirken“, sagt der Generalsekretär der Deutschen Studentenwerke, die in 15 Bundesländern die BAföG-Ämter betreiben. Das hätten die Erfahrungen mit den – relativ seltenen – BAföG-Anpassungen der vergangenen zwei Jahrzehnte gezeigt.

Dass Studenten heute wesentlich mehr Geld benötigen, liegt vor allem an den gestiegenen und immer weiter steigenden Wohnkosten, insbesondere in den Uni-Städten. „Der Anstieg der Mieten führt dazu, dass vor allem Studenten in den Anfangssemestern im Durchschnitt deutlich mehr Miete zahlen als ältere Semester. Die leiden seltener unter Mieterhöhungen“, erklärt Meyer auf der Heyde. Immerhin hat die Regierung die BAföG-Wohnpauschale – also unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe – aufgrund der angespannten Mietmärkte zum vergangenen Wintersemester von 250 auf 325 Euro erhöht. Ginge es allerdings nach den Unterhaltsansprüchen von Kindern im Studium nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, müssten Eltern 375 Euro aufbringen, heißt es bei den Deutschen Studentenwerken. Daran gemessen wäre auch die neue Wohnpauschale noch eher knapp bemessen.

Auch Grundbedarf und die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden angehoben, so dass die maximale Förderhöhe für Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen und sich selbst krankenversichern müssen, von 735 auf 853 Euro angehoben wurde. Zum Wintersemester 2020/21 steigt der Höchstsatz dann erneut leicht auf 861 Euro.

Seit dem Rekordjahr 2012 ist die Zahl der BAföG-Empfänger von 671.000 auf 518.000 zurückgegangen, Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor. 2018 erhielten 18 Prozent der Studierenden BAföG, im Durchschnitt 493 Euro monatlich. Ob die BAföG-Reform die Zahl der geförderten Studenten wieder nach oben treibt, wird erst die nächste amtliche Statistik im August 2020 zeigen.

Den Grund für den starken Rückgang sieht Meyer auf der Heyde vor allem in den allzu zögerlichen BAföG-Anpassungen der vergangenen Jahre. So wäre die Anpassung von 2016 nach sechs Jahren Stillstand zu spät erfolgt und zu gering ausgefallen, so dass der Rückgang bei den BAföG-Empfängern lediglich gebremst, aber nicht umgekehrt wurde. „Damals waren die Einkommen stark gestiegen. Weil aber die Elternfreibeträge nicht nach oben angepasst wurden, erfüllten immer weniger Studierende die Bedingungen für eine Förderung.“ Die jüngste BAföG-Novelle soll nun den Kreis der Förderungsberechtigten wieder ausdehnen.


Vorzeitige Rückzahlung lohnt sich nicht immer

Ob das funktioniert, wird wohl erst die für Sommer erwartete amtliche Statistik zeigen. „Von Seiten der BAföG-Ämter haben wir bisher lediglich den Eindruck, dass vor allem die Erstsemester häufiger einen Antrag stellen“, schildert Meyer auf der Heyde erste Eindrücke. „Dabei hätten jetzt auch viele Studierende der höheren Semester eine Chance auf BAföG, weil auch die Freibeträge für Elterneinkommen und Vermögen angehoben wurden.“ Meyer auf der Heyde empfiehlt die Überprüfung der Förderfähigkeit mit Hilfe eines Online-BAföG-Rechners und vor allem die finale Abklärung des Förderanspruchs bei einem kostenlosen Beratungsgespräch im zuständigen BAföG-Amt – insbesondere, wenn die Grenzen nur knapp überschritten werden. „Auch wenn am Ende nur 100 Euro pro Monat dabei rauskommen, lohnt sich das.“

Verbessert hat sich auch die Förderung studierender Eltern. Einen Zuschuss zur Kindererziehung gibt es nun bis zum 14. Geburtstag der Kinder, bislang war ab 10 Jahren Schluss. Außerdem ist der Kinderbetreuungszuschlag auf 140 Euro pro Monat erhöht worden. Kindergeld wird beim Antrag nicht auf das Einkommen angerechnet.

Zurückzahlung? Maximal 10.010 Euro

Angst vor hohen BAföG-Schulden muss eigentlich niemand haben. Studenten-BAföG ist zur Hälfte ein staatlicher Zuschuss, also quasi geschenktes Geld. Die andere Hälfte ist nun wieder ein zinsloses Darlehen, zuvor war es ein verzinstes Darlehen. Und die Rückzahlungsmodalitäten kommen insbesondere jenen zugute, die den Höchstsatz erhalten haben. Denn zum einen sind maximal 77 Monatsraten zu je 130 Euro zu zahlen. Für BAföG-Empfänger, die den neuen Höchstsatz von 861 Euro im Monat fünf Jahre lang erhalten haben, bedeutet dies etwa, dass sie 51.660 Euro bekommen haben (somit 25.830 Euro als Darlehen), aber nur 10.010 Euro zurückzahlen müssen – weniger als ein Fünftel der Gesamtsumme.

Mehr als diese 10.010 Euro muss somit niemand zurückzahlen. Wer lieber reinen Tisch machen und seine Restschulden auf einen Schlag zurückzahlen möchte, kann außerdem mit einem hohen Schuldennachlass rechnen. Die Staffelung ist in einer Tabelle des Bundesverwaltungsamt geregelt, ab April 2020 gilt eine neue Tabelle. Generell gilt dabei: Je höher die Restschuld aus dem BAföG-Darlehen, umso höher der Rabatt. Beträgt die Restschuld beispielweise noch 1000 Euro, gibt es nach der bisher gültigen Tabelle neun Prozent Nachlass, es müssen nur 910 Euro gezahlt werden. Beträgt die Restschuld noch 24.000 Euro oder mehr, gibt es den maximalen Schuldenerlass von 50,5 Prozent. Finanziell clever ist eine einmalige Rückzahlung dann allerdings nicht mehr, weil immer noch mehr als die Höchstsumme von 10.010 Euro bei regulärer Rückzahlung fällig wären. Einen Rabatt auf vorzeitige Rückzahlung sollte also nur nutzen, wer maximal noch 16.000 Euro BAföG-Schulden hat. Dann gibt es bis zu 38,5 Prozent Nachlass und mit Zahlung von 9840 Euro ist der BAföG-Empfänger schuldenfrei.

In der ab April gültigen Rabatttabelle wird die Rückzahlungsobergrenze von 10.010 Euro berücksichtigt, dafür fallen die Rabatte niedriger aus. Beispielsweise sind es bei 1000 Euro Restschuld sechs Prozent Nachlass, bei 24.000 Euro und mehr noch 38 Prozent. Wer dann eine Restschuld von mehr als 10.000 Euro vorzeitig zurückzahlen will, bekommt auf die maximale Rückzahlung von 10.000 Euro Darlehensanteil zusätzlich noch den Rabatt laut Tabelle: 21 Prozent bzw. 2100 Euro. Zumindest gilt diese Regelung für Darlehensschulden, die nach Einführung der Schuldenobergrenze ab März 2001 entstanden sind. Über die genauen Konditionen im Einzelfall entscheidet das Bundesverwaltungsamt, dass viereinhalb Jahre nach Studienende auch den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid schickt.

Wer gar nicht oder zeitweise nicht genügend Geld für die Kreditraten aufbringen kann, kann sich von der Rückzahlung in Raten auch befreien lassen. Spätestens nach 20 Jahren werden alle Schulden erlassen, wenn keine 77 Monatsraten möglich waren. Voraussetzung ist, dass sich der BAföG-Schuldner kooperativ verhalten hat. Noch ein Tipp für all jene, die noch BAföG-Schulden nach den alten Regeln zurückzahlen müssen: Bis zum 29.2.2020 können sie gegenüber dem Bundesverwaltungsamt erklären, dass sie nach neuem Recht zurückzahlen. So lässt sich viel Geld sparen.