Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 5 Minuten
  • DAX

    18.029,13
    +168,33 (+0,94%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.979,79
    +42,94 (+0,87%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,98
    +253,58 (+0,67%)
     
  • Gold

    2.319,50
    -26,90 (-1,15%)
     
  • EUR/USD

    1,0676
    +0,0019 (+0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.951,68
    +298,97 (+0,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.422,62
    +7,86 (+0,56%)
     
  • Öl (Brent)

    81,10
    -0,80 (-0,98%)
     
  • MDAX

    26.606,26
    +316,53 (+1,20%)
     
  • TecDAX

    3.271,94
    +54,99 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.217,15
    +163,90 (+1,17%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.032,82
    +8,95 (+0,11%)
     
  • CAC 40

    8.073,55
    +33,19 (+0,41%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.451,31
    +169,30 (+1,11%)
     

China erlässt Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung

PEKING (dpa-AFX) - In China ist ein neues Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmitteln in Kraft getreten. Demnach können künftig etwa übermäßige Bestellungen bei Catering-Dienstleistern mit einer Strafe von bis zu 10 000 Yuan (umgerechnet etwa 1275 Euro) geahndet werden. Auch dürfen Catering-Dienste nun eine Entsorgungsgebühr von Kunden verlangen, die große Mengen an Lebensmittelabfällen hinterlassen.

Wie der staatliche Fernsehsender CGTN berichtete, ist das neue Gesetz eine Reaktion darauf, dass immer mehr Lebensmittel in China weggeschmissen würden. Allein in Chinas Catering-Industrie würden jedes Jahr ungefähr 18 Milliarden Kilogramm Lebensmittel verschwendet.

Im vergangenen August hatte sich Chinas Präsident Xi Jinping persönlich des Themas angenommen. Der Staatschef bezeichnete die Menge der verschwendeten Lebensmittel als schockierend. Verschwendung sei beschämend, Sparsamkeit dagegen ehrenwert. Lokale Behörden starteten daraufhin Programme zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. In die Kritik gerieten auch Online-Videos, in denen sich Menschen dabei zeigten, wie sie übermäßig viele oder teure Gerichte zu sich nehmen.