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CDU-Wirtschaftsrat legt Exit-Plan vor – Abwrackprämie für Autohersteller „deplatziert“

Der CDU-nahe Verband dringt auf eine Exit-Strategie – und legt einen Plan dafür vor. Teilen der Politik bescheinigt er eine „Übergriffigkeit“ bei Verhandlungen mit der Lufthansa.

Der CDU-Wirtschaftsrat spricht sich gegen eine Abwrackprämie aus. Foto: dpa
Der CDU-Wirtschaftsrat spricht sich gegen eine Abwrackprämie aus. Foto: dpa

Kurz vor Treffen der Regierungschefs der drei Autoländer hat sich der CDU-Wirtschaftsrat klar gegen eine Autoprämie ausgesprochen. „Der Wirtschaftsrat wendet sich in seiner Exit-Strategie klar gegen teure und wenig nachhaltige Strohfeuer durch nachfrageseitige Maßnahmen“, heißt es in einem Zehn-Punkte-Plan der Vereinigung, der dem Handelsblatt vorliegt.

Das gelte auch für ebenso einseitige wie voreilige Instrumente wie beispielsweise die Abwrackprämie, die in der Finanzkrise 2009 gerade den Herstellern ausländischer niedrigpreisiger Fabrikate eine kurzfristige Sonderkonjunktur bescherte, schreibt der Verband, dessen Vizepräsident Friedrich Merz ist.

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Die Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne) wollen sich an diesem Mittwoch zusammenschalten, um über staatliche Hilfen zu beraten. Weil hatte am Montag zum Wiederanlauf des VW-Stammwerks Wolfsburg angekündigt, ein denkbares Prämienmodell zu prüfen.

„Uns ist bewusst, dass wir eine schnelle Entscheidung brauchen.“ VW-Konzernchef Herbert Diess forderte „baldige kraftvolle Maßnahmen“. Söder sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Ich bin für eine sehr umfassende Strategie, wie wir der Automobilindustrie helfen.“

Der CDU-Wirtschaftsrat hält dagegen solche Maßnahmen für deplatziert, solange noch zahlreiche Wirtschaftszweige unter Berufsverboten leiden. Laut Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, sind „die Ressourcen unseres Landes trotz seiner bisher robusten Wirtschaft und soliden Haushaltspolitik nicht unendlich“.

Direkte Staatsbeteiligung an Lufthansa lehnt Verband ab

Es werde Zeit für eine konkrete Exit-Strategie, denn die ökonomischen Folgen der Corona-Krise würden zunehmend dramatisch. „Die Gesundheit geht vor. Es kann und muss aber eine Balance gelingen, einerseits ein Wiederanlaufen der wirtschaftlichen Aktivität zu unterstützen und andererseits das Risiko einer zweiten Infektionswelle möglichst gering zu halten“, sagte Steiger.

Auch einer direkte Beteiligung des Staates an der Lufthansa lehnt der Wirtschaftsrat ab. „Es muss klar sein, dass Staatsbeteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Sozialen Marktwirtschaft nur als Ausnahme infrage kommen und eine eng begrenzte Übergangslösung darstellen müssen“, sagte Steiger.

Deshalb müsse stets ein Ausstiegsszenario aus allen krisenbedingt eingegangenen staatlichen Unternehmensbeteiligungen festgelegt werden.

Besonders heikel werden laut dem Verband solche Beteiligungen, wenn sich die Politik darüber Einfluss auf die Unternehmen sichern will. Eine gewisse Übergriffigkeit von Seiten der Politik ist schon bei den Verhandlungen mit der Lufthansa zu spüren, wenn jetzt schon SPD-Politiker Vorfestlegungen treffen wollen, auf die kein Unternehmen vorab eingehen kann“, sagte Steiger.

Neue Regeln für den Verlustrücktrag

Der Verband schlägt unter anderem vor, Investitionen Vorrang einzuräumen, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erleichtern und die Energie- und Klimapolitik neu auszurichten, indem die Stromsteuer und die EEG-Umlage abgesenkt werden.

Als einen der wichtigsten Hebel der Politik, um Unternehmen nach der Coronakrise wieder auf Wachstumskurs zu bringen, sieht der Verband die Steuergesetzgebung an. Bisherige Herabsetzungen und Stundungen von Steuerzahlungen sind dabei nur ein erster Schritt, der nach Auffassung des Wirtschaftsrates kurzfristig ergänzt werden sollte.

Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken und Zahllasten infolge der Besteuerung vergangener Jahre zu reduzieren, müssen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsrates die Regeln des Verlustrücktrags bei Einkommen- und Körperschaftsteuer modernisiert werden.

„Die Bundesregierung hat dafür erste Beschlüsse gefasst, die aber noch zu ungenau sind. Der Rücktrag für in 2020 entstandene Verluste muss schon bei den Ertragsteuererklärungen 2018 und 2019 berücksichtigt werden können, um Nachzahlungen zu vermeiden“, heißt es in dem Zehn-Punkte-Plan.

Darüber hinaus müsse der Höchstbetrag des Verlustrücktrags (derzeit eine Million Euro pro Jahr) deutlich erhöht sowie die Mindestbesteuerung des Verlustvortrags abgeschafft werden. „Die Öffnungen und Erleichterungen sind für alle Steuerpflichtigen notwendig – neben dem vom Koalitionsausschuss erwähnten Mittelstand gilt dies insbesondere für Großunternehmen wie auch für Freiberufler und Vermieter“, heißt es in dem Papier.

Mehr: Die deutsche Wirtschaft braucht keine neuen Subventionen