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CDU-Vorstand beschließt Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Maskenaffäre um Unionsabgeordnete des Bundestages hat der CDU-Bundesvorstand einen Verhaltenskodex für Amts- und Mandatsträger auf allen politischen Ebenen beschlossen. Betont wird: "Mitglieder, die die Partei oder ihr Mandat für selbstsüchtige Zwecke missbrauchen, verstoßen gegen die Grundsätze der CDU. Sie müssen das Mandat aufgeben und unsere Partei unverzüglich verlassen."

Der Verhaltenskodex sieht unter anderem vor, dass sämtliche Nebentätigkeiten oder auch Mitgliedschaften in Vorständen und Aufsichtsräten offen zu legen sind, auch wenn diese unentgeltlich erfolgen. Gleiches könnte für Gewinnanteile, Aktienoptionen oder Unternehmensbeteiligungen gelten. Schon Kandidaten müssen demnach solche Tätigkeiten angeben und sich verpflichten, die Regeln einzuhalten.

Inhabern von Regierungsämtern und Mandatsträgern wird untersagt, Geldspenden anzunehmen. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Wahlkampfspenden für sich persönlich annehmen. Diese müssen vielmehr an die jeweilige Parteigliederung geleistet werden. Mandatsträger dürfen keine geschäftlichen Beziehungen zu einem Staat oder dessen Unternehmen unterhalten, wenn sie in einem Gremium angehören, das sich mit den Beziehungen zu diesem Staat befasst. Vorgeschrieben wird ferner, Abgeordneten- und Parteitätigkeit akkurat voneinander zu trennen.

Der CDU-Bundesvorstand empfiehlt auch den Landtagsfraktionen der Union entsprechende Festlegungen. In dem Beschluss wird betont, dass diese parteiinternen Regelungen nicht abschließend zu verstehen seien und kurzfristig weiterentwickelt würden. Sie sollen "in geeigneter Form" in das Statut der Bundespartei und in die Satzungen der Landes- und Kreisparteien einfließen. Mit der näheren Ausgestaltung werde sich die Struktur- und Satzungskommission für den nächsten Bundesparteitag befassen.