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CDU-Parteitag einigt sich bei Riester-Rente

Eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente ist vom Tisch – zunächst. Die CDU gibt der Versicherungswirtschaft drei Jahre Zeit, um die private Altersvorsorge zu stärken.

Die Riester-Rente soll reformiert werden. Foto: dpa
Die Riester-Rente soll reformiert werden. Foto: dpa

Bei der Riester-Rente wird es vorerst keine staatliche Vorsorgepflicht geben. Nach Informationen des Handelsblatts einigten sich auf dem CDU-Parteitag in Leipzig darauf der Arbeitnehmerflügel CDA, die Landesverbände Hessen und Baden-Württemberg und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion.

Geplant von Seiten des Arbeitnehmerflügels war, dass alle Arbeitnehmer eine kapitalgedeckte Zusatzrente abschließen müssen, im Zweifel über einen staatlich organisierten Fonds. Dies wurde nun vertagt.

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Laut dem Kompromiss soll zunächst die Riester-Rente reformiert und die Bürokratie rund um die Zusatzrente abgebaut werden. Die Versicherungswirtschaft bekommt danach drei Jahre Zeit, um mit dem neuen Produkt die private und betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Gelinge dies nicht, wäre der nächste Schritt eine verpflichtende staatlich organisierte Zusatzrente, hieß es.

Die SPD hingegen erwägt ein Ende der Steuerförderung von Riester-Verträgen und eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rente. Das geht aus einem Zwischenbericht einer Parteikommission zur Zukunft der Alterssicherung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag) berichtete zuerst darüber.

Im Zuge einer grundsätzlichen Reform der privaten Vorsorge solle geprüft werden, „ob und wie die Subventionierung aus Steuermitteln sinnvoll ist“, heißt es in dem SPD-Bericht. Geben müsse es einen Bestandsschutz bisher geförderter Verträge. Aber: „Eine Subventionierung zukünftiger Verträge lehnen wir ab.“

Riester-Sparer bekommen auf Antrag staatliche Förderung. Die Grundzulage beträgt 175 Euro. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen in der Regel vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag fließen. Mindestens müssen 60 Euro eingezahlt werden.

Ein Fünftel der Verträge ruht

Vor fast zwei Jahrzehnten hatten Kanzler Gerhard Schröder und sein ebenfalls sozialdemokratischer Arbeitsminister Walter Riester eine tiefgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Neben das umlagefinanzierte System trat eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge, die auf dem Prinzip der Kapitaldeckung basiert.

Mit Zulagen und Steueranreizen sollten die Bürger zum Sparen für das Alter bewegt werden, um so eine Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen. Ziel des Altersvermögensgesetzes von 2001 war, „die Rentenversicherung auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern“.

Die freiwillige Riester-Vorsorge konnte die Deutschen in der Breite nie wirklich überzeugen. Zwar feiert die Versicherungswirtschaft die insgesamt gut 16 Millionen Verträge als Erfolg, von denen die Anbieter knapp elf Millionen unter ihrer Fittiche haben. Außerdem gibt es gut drei Millionen Fondsverträge, knapp zwei Millionen geförderte Bausparverträge und Immobilienfinanzierungen und und gut 700.000 Banksparpläne.

Allerdings nahm die Gesamtzahl der Riester-Verträge zuletzt ab. Dazu kommt: Ein Fünftel der Verträge sind ruhend gestellt, sie werden also aktuell nicht bespart.
Mit Agenturmaterial