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CDU in Magdeburg fühlt sich durch Rundfunk-Eilentscheidung bestätigt

MAGDEBURG (dpa-AFX) - Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt sieht sich durch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Haltung bestätigt, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu blockieren. Der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, teilte am Mittwoch mit: "Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben." Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie könne man der Bevölkerung und den vielen Unternehmen in Not keine Erhöhung abverlangen.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgelehnt. In der Hauptsache wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die öffentlich-rechtlichen Sender kämpfen dafür, dass die Beitragserhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro doch noch kommt. Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die Sender in den Eilanträgen nicht gut genug begründet hätten, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.

Dass Sachsen-Anhalt entgegen der Haltung aller anderen Länder das Beitragsplus von 86 Cent zum 1. Januar 2021 blockiert hat, geht vor allem auf die CDU-Fraktion zurück. Sie hatte sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags gewehrt - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne. Mit der AfD in der Opposition hätten die Christdemokraten eine Mehrheit bilden können. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zog deshalb den Entwurf für den Staatsvertrag, in dem auch die Rundfunkbeitragserhöhung geregelt ist, Tage vor der Abstimmung zurück. So sollte auch die schwarz-rot-grüne Koalition vor einem möglichen Bruch bewahrt werden. Der Staatsvertrag kann deshalb in Deutschland nicht in Kraft treten, obwohl die 15 anderen Ländern zugestimmt haben.