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Die CDU kämpft vor dem geplanten Parteitag mit neuen Problemen

Der neue CDU-Chef soll Mitte Januar gewählt werden – wahrscheinlich auf einem digitalen Parteitag. Doch dafür fehlt die rechtliche Grundlage.

Statt eines Präsenzparteitags will die CDU einen digitalen Parteitag abhalten. Foto: dpa
Statt eines Präsenzparteitags will die CDU einen digitalen Parteitag abhalten. Foto: dpa

Der Plan der CDU, mittels einer schnellen Gesetzesänderung die Vorstandswahlen von Parteien auch online zu ermöglichen, stößt auf ein geteiltes Echo. Die SPD-Fraktion im Bundestag verschließe sich nicht „sinnvollen Anpassungen, die rechtlich zulässig und technisch auch sicher durchführbar sind“, sagte Fraktionsvize Dirk Wiese dem Handelsblatt. Der SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann zeigte sich aber „skeptisch, was eine schnelle Lösung angeht“.

Selbst bei elektronischen Abstimmungen auf Parteitagen habe es immer wieder Probleme gegeben, sagte der SPD-Politiker dem Handelsblatt. „Ich halte es daher bei einer einfachgesetzlichen Regelung für fraglich, ob diese vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.“ Eine solche „wacklige Regelung“ sollte vermieden werden. Die Diskussion sollte sich daher aus Sicht Zimmermanns „auf eine Notlösung für die aktuelle Pandemielage fokussieren“ - versehen mit einer Auslaufklausel.

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Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von elektronischen Abstimmungen auf Online-Parteitagen ist aktuell vor allem für die CDU von großer Bedeutung. Sie will Mitte Januar bei einem Parteitag über ihren Vorsitz entscheiden. Darauf hatten sich die drei Kandidaten Friedrich Merz, Armin Laschet und Norbert Röttgen geeinigt. Am Dienstag gab JU-Chef Tilman Kuban bekannt, dass die Junge Union in einer Mitgliederbefragung mit 51,6 Prozent für Friedrich Merz stimmen würde.

Dass das Treffen der 1001 Delegierten angesichts der grassierenden Corona-Pandemie doch noch an einem zentralen Ort organisiert werden kann, galt in der CDU zuletzt als unwahrscheinlich. „Ich kann mir im Januar nur einen digitalen Parteitag mit digitaler Abstimmung vorstellen“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident und CDU-Präsidiumsmitglied Daniel Günther dem Handelsblatt. „Wenn dafür jetzt die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, spricht auch nichts mehr dagegen.“

Schon heute seien digitale Parteitage möglich, sagte der SPD-Politiker Wiese. „Bei Wahlen und Satzungsänderungen gibt es aber hohe rechtliche Hürden, die in unserer Verfassung aus gewichtigen Gründen niedergeschrieben sind.“ Hierüber seien die Generalsekretäre der Parteien schon länger im Gespräch.

Die amtierende CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer rief die anderen Parteien auf, eine Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen, um in Corona-Zeiten einen Parteivorstand auch online wählen zu können. „Die sicherste Form wäre eine Grundgesetzänderung, die für die Zukunft digitale Wahlen möglich macht“, sagte sie dem „Spiegel“. „Alle sind betroffen. Deswegen appelliere ich an alle: Lasst uns das gemeinsam hinbekommen.“

Kubicki für Grundgesetzänderung

Doch nicht alle wollen mit dem Tempo der CDU bei dem Thema mitgehen. „Es ist absurd, dass die Republik wegen drei sich streitender Männer in der CDU über mögliche Grundgesetzänderungen debattieren soll“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, dem Handelsblatt. „Ich werde mich dazu zu diesem Zeitpunkt nicht festlegen.“

Abgesehen davon hält Korte nichts davon, mögliche Änderungen am Grundgesetz oder am Parteiengesetz „übers Knie zu brechen“. „Als die Koalition das letzte Mal eine Änderung des Parteiengesetzes durchs Parlament gepeitscht hat, mündete das übrigens in einer Klage der demokratischen Opposition“, sagte er.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki glaubt hingegen, dass an einer Verfassungsänderung kein Weg vorbeiführt. „Die Abhaltung von innerparteilichen Personalwahlen lebt zu einem beträchtlichen Teil von der Interaktion“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. Die Zustimmung oder Ablehnung eines Kandidaten hänge stark von dessen Wirkung und der Reaktion der Delegierten ab. „All dies wäre durch die Einrichtung reiner Digitalparteitage massiv eingeschränkt“, ist Kubicki überzeugt. „Deshalb glaube ich auch, dass ein derart starker Eingriff in die autonome Entscheidungsfindung einer Partei verfassungsrechtlich neu begründet werden müsste.“

Die Auffassung vertritt auch die Düsseldorfer Staatsrechtlerin Sophie Schönberger. Die Frage sei, „ob man die Maßstäbe aus staatlichen Wahlen, bei denen Online-Wahlen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig sind, auf Parteien übertragen muss oder nicht.“ Verfassungsrechtlicher Maßstab sei der Grundgesetzartikel 21, wonach die innerparteiliche Organisation demokratischen Grundsätzen entsprechen müsse.

Gutachten rät zu gesetzlicher Regelung

„Jetzt kann man darüber streiten, was zu diesen Grundsätzen gehört und was nicht“, sagte Schönberger. „Ich halte das Problem, dass eine Online-Abstimmung letztlich durch die Wähler nicht kontrollierbar ist, für demokratisch so schwerwiegend, dass ich das zu diesen Grundsätzen zählen würde.“

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte jüngst in der Unionsfraktion angekündigt, er wolle „all seine Anstrengungen“ in den kommenden Wochen darauf richten, digitale Parteitage zu ermöglichen. „Es wird auf Dauer keine Präsenzparteitage geben können, wenn wir die Zahlen sehen“, so der Bundestagspräsident mit Blick auf den jüngsten Anstieg der Corona-Infektionszahlen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat im Auftrag Schäubles geprüft, unter welchen Voraussetzungen Delegierte auch elektronisch über einen Vorsitzenden und den Parteivorstand abstimmen können. Die Experten sehen demnach keine unüberwindbaren Hindernisse für Online-Parteitage. Aus Gründen der Rechtssicherheit raten sie allerdings ausdrücklich zu einer gesetzlichen Regelung.

Die Grünen sehen hier auch Handlungsbedarf. „Die Corona-Pandemie führt uns allen vor Augen, dass wir in dieser Lage unbedingt mehr Rechtssicherheit für die Parteien brauchen“, sagte Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann dem Handelsblatt. „Es ist gut, wenn sich in dieser schwierigen Frage jetzt etwas bewegt.“ Wichtig sei jedoch, so Haßelmann, „dass elektronisch erfolgte Wahlen über eine Briefwahl bestätigt werden“.

Gegen einen digitalen Parteitag mit anschließender Briefwahl gab es allerdings in der CDU Bedenken, da davon ausgegangen wird, dass ein solcher Modus wegen möglicher Stichwahlen und des langen Postverkehrs bis zu zweieinhalb Monate dauern könnte. Dieses quälende Verfahren könnte die Wahlkämpfe vor den wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März beeinträchtigen, die als erste Gradmesser für die Stimmung im Land vor der Bundestagswahl im September gelten.