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CDU-Haushaltsexperte Rehberg: Schuldenbremse auch 2022 aussetzen

BERLIN (dpa-AFX) - Der CDU-Haushaltsexperte Eckhardt Rehberg geht davon aus, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch im kommenden Jahr ausgesetzt werden muss. "Wir werden die Schuldenbremse auch 2022 aussetzen müssen, weil die enorme Lücke, die pandemiebedingt zwischen gesunkenen Steuereinnahmen und erhöhten Ausgaben entstanden ist, anders als durch noch mehr Neuverschuldung nicht zu schließen ist", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion der "Rheinischen Post" (Freitag).

Es gebe mit den zusätzlichen Ausgaben für den Gesundheitsschutz, die Sozialgarantie und die Wirtschaftshilfen auch genügend Punkte, mit denen sich die erneute Aussetzung der Schuldenbremse 2022 verfassungsrechtlich begründen lasse. "Für die Jahre ab 2023 wird das dann aber nicht mehr möglich sein. Die nächste Bundesregierung wird schwierige Entscheidungen treffen müssen", betonte Rehberg.

CDU-Chef Armin Laschet hatte in der "Stuttgarter Zeitung" ebenfalls erklärt: "Wir werden nächstes Jahr sicher noch Artikel 115 des Grundgesetzes als Ausnahme von der Schuldenbremse nutzen müssen." Laschet verwies auf "notwendige Investitionen in Bildung und Infrastruktur plus die Pandemiekosten", zudem werde die CDU den Bürgern auch in der kommenden Wahlperiode keine Erhöhung der Einkommensteuer zumuten. Rehberg sagte über die Äußerungen des CDU-Chefs: "Das ist nur Realismus von Laschet."

Kritik an Laschet kam von der FDP. Deren Haushaltsexperte Otto Fricke bezeichnete dessen Äußerung als "unnötiges Geschenk" an Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Laschet entlasse den SPD-Kanzlerkandidaten damit aus der Pflicht, Eckwerte für einen soliden Haushalt vorzulegen. "Armin Laschet hat mit seiner Ankündigung, die Schuldenbremse auch 2022 auszusetzen, die Schleusen frühzeitig geöffnet, obwohl noch gar nicht klar ist, ob es regnen wird und das Wasser wirklich über die Ufer treten könnte", sagte Fricke der "Rheinischen Post".

Das Bundeskabinett will am 24. März die Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2022 beschließen. Laut der seit 2009 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse darf der Bund nur in geringem Maße Kredite aufnehmen, nämlich maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ausnahmen sind vorübergehend in Notsituationen zulässig. Für 2020 und 2021 hatte der Bundestag dies genutzt, um hohe Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise zu ermöglichen.