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CDU beharrt auf Sanktionsmöglichkeiten bei Bürgergeld

BERLIN (dpa-AFX) -Vor dem Vermittlungsverfahren zum geplanten Bürgergeld hat die CDU ihre Forderungen nach schärferen Sanktionsmöglichkeiten und strengeren Vermögensgrenzen erneuert. "Wir halten es für einen Irrweg, dass die Ampel gerade jetzt das Fordern zurückschraubt, dass es kaum noch die Möglichkeit von Leistungskürzungen geben soll", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag).

"Wir wollen ein deutlich niedrigeres Schonvermögen, in einer deutlich kürzeren sogenannten Karenzzeit, in der dieses Vermögen nicht eingebracht werden muss", sagte er. "Und wir wollen bei der Möglichkeit, mit Leistungskürzungen Mitwirkungspflichten durchzusetzen, den Rahmen ausschöpfen, den das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt hat." Wer sich Unterstützungsmaßnahmen oder zumutbarer Arbeit verweigere, müsse von Beginn an mit einer 30-prozentigen Kürzung rechnen. Ohne eine solche Regelung werde es keine Zustimmung der Union zum Bürgergeld geben.

Das geplante Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Reform sieht unter anderem höhere Regelsätze und eine eingehendere Betreuung von Arbeitslosen vor. Die Union hatte die Vorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt. Im Bundesrat fand der Entwurf infolgedessen keine Mehrheit, nachdem er im Bundestag bereits beschlossen worden war. Der Streit soll nun nach Angaben des Bundesrats in einer abendlichen Sitzung des Vermittlungsausschusses am kommenden Mittwoch gelöst werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Länderkammer am darauffolgenden Freitag (25. November) abschließend über das Bürgergeld-Gesetz beraten.