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Cap

Als Cap wird bei Derivaten oder bei Anleihen mit variabler Verzinsung eine Kurs- bzw. Zinsobergrenze verstanden.

Bei einem Zertifikat oder anderen Derivaten bezeichnet der Cap den Kurs des Basiswerts, bis zu dem der Zertifikatkäufer an Kurssteigerungen partizipiert. Von Kursgewinnen oberhalb des Caps profitiert der Zertifikatinhaber  hingegen nicht mehr.

Bei  Anleihen mit variabler Verzinsung (sogenannten Floating-Rate-Notes), bei denen sich der Zinssatz an Referenzzinssätzen wie dem Libor orientiert, bezeichnet der Cap eine Zinsobergrenze. Der Cap entspricht also der maximalen Verzinsung, die der Emittent an den Anleihekäufer zahlen muss. Der Gegenbegriff zu Cap ist in diesem Fall die Zinsuntergrenze beziehungsweise der Zinsfloor.

Neben den oben genannten Bedeutungen bezeichnet der Begriff Cap außerdem eine sogenannte Zinsbegrenzungsvereinbarung. Dabei handelt es sich um spezielle Zinssatzoptionen, mit denen vertraglich eine Zinsobergrenze vereinbart wird. Die Zinsobergrenze wird in diesem Zusammenhang als Strike bezeichnet. Der Verkäufer des Caps zahlt dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze, wenn der Zinssatz zu einem vorab festgelegten Termin über der Zinsobergrenze liegt. Als Gegenleistung zahlt der Käufer des Caps dem Verkäufer eine Prämie.