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Cannabis-Freigabe in Deutschland: Wo und ab wann kriege ich den Stoff vom Staat?

Eine Ärztin empfiehlt und berät ihre ältere Patientin zu den Anwendungen von Marihuana-Öl. Bald ist das auch in Deutschland legal möglich. - Copyright: Shutterstock/H_Ko
Eine Ärztin empfiehlt und berät ihre ältere Patientin zu den Anwendungen von Marihuana-Öl. Bald ist das auch in Deutschland legal möglich. - Copyright: Shutterstock/H_Ko

Es ist eine der drängendsten Fragen der jüngeren Wähler an die Bundesregierung: Sie wollen wissen, wann man in Deutschland legal einen Joint rauchen kann. In der vergangenen Woche hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Eckpunktepapier zur „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“ vorgestellt. Damit sind die groben Pläne der Ampel bekannt. Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Ab wann ist Cannabis in Deutschland voraussichtlich legal erhältlich?

Das Eckpunktepapier ist noch kein fertiges Gesetz. Das muss erst noch ausgearbeitet werden vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesjustizministerium. Lauterbach will sich noch grünes Licht von der Europäischen Union einholen. Auf EU-Ebene sind die Generaldirektionen Migration und Inneres sowie die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für die Cannabis-Freigabe zuständig. Das BMG schreibt auf Nachfrage von Business Insider: „Die Bundesregierung beabsichtigt, zu ihrem Eckpunktepapier Gespräche mit den Generaldirektorinnen der genannten Kommissionsbereiche zu führen.“ Die Mühlen auf EU-Ebene mahlen langsam.

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Dadurch ist klar: Die Hoffnung, dass Cannabis bereits im ersten Quartal 2023 legal erworben werden kann, ist vergebens. Ab wann der kontrollierte Verkauf möglich ist, ist schwer abzuschätzen. Etwa ein halbes Jahr kann es dauern, bis ein neues Gesetz alle Schritte durchlaufen hat und in Kraft tritt. Wahrscheinlich ist also erst im dritten Quartal mit einer endgültigen Legalisierung in Deutschland zu rechnen.

Wo wird man die Droge künftig kaufen können?

Behördlich zugelassene und kontrollierte Fachgeschäfte und eventuell Apotheken sollen zu Verkaufsstellen werden. Wie genau man an diese Lizenz gelangt, darüber scheinen sich die Ampel-Parteien noch nicht ganz einig zu sein. Fakt ist, dass Verkäuferinnen und Verkäufer grundlegende Kenntnisse über Cannabis und eventuelle Risiken nachweisen müssen. Diese Voraussetzung mache eine Beratung der Konsumenten durch den Verkäufer überhaupt erst möglich. Auch eine Überprüfung auf schwere Vorstrafen könnte zur Bedingung werden. Dazu schreibt das Ministerium: „Die Betreiber und das Verkaufspersonal der lizenzierten Geschäfte sollen gegenüber der Erlaubnisbehörde spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse und ihre Sachkunde nachweisen müssen.“ Jede Verkaufsstelle müsse außerdem einen Ansprechpartner für den Jugendschutz benennen.

Obwohl Apotheken laut Bundesjustizministerium als Cannabis-Verkaufsstellen geeignet sind, haben die wenig Interesse am Geschäft. Das könnte zum Problem werden, denn einige SPD-geführte Bundesländer möchten bei Modellprojekten ausschließlich auf Apotheken setzen. Die Grünen forderten in der Vergangenheit, dass nur Geschäfte, die man betreten darf, wenn man volljährig ist, Cannabis abgeben dürfen. Werbung soll grundsätzlich verboten sein, genauso wie der Versandhandel.

Wieso haben Apotheker wenig Lust auf Cannabis-Verkauf?

Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker hat sich in der Vergangenheit gegen die Legalisierung ausgesprochen. Der Chef des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, sagte der „Rheinischen Post“, er sehe sich und seine Kolleginnen und Kollegen künftig "in einem heilberuflichen Konflikt". Einerseits seien sie wegen ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen. Außerdem behagt es dem Apothekerverbandschef nicht, dass man künftig mit Drogenhändlern konkurriere.

Wer wird den Stoff legal anbauen dürfen?

Cannabis wird aus der Hanfpflanze gewonnen. Diese wird in Europa oft in Indoor-Anlagen angebaut, weil dort ein höherer Ernteertrag und Gehalt am berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) möglich ist. Der gewerbliche Anbau von Genusscannabis wird laut Gesundheitsministerium einer speziellen Erlaubnis bedürfen. „Nach vorläufiger Einschätzung wird die Produktion in Deutschland erfolgen“, heißt es. Produzenten werden bestimmte Anforderungen an Qualifikation, Zuverlässigkeit, Qualitätssicherung und Bonität zu erfüllen haben, welche genau das sind, soll dann im fertigen Gesetz festgelegt sein.

Als zulässige Anbauformen kommen nach Aussage des Lauterbach-Ministeriums sowohl der Indooranbau unter Kunstlicht als auch der Anbau in Gewächshäusern in Betracht, um eine angemessene Qualitätskontrolle sicherzustellen. Auch der Freilandanbau ist grundsätzlich denkbar. Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

Medizinisches Cannabis, das bereits in Deutschland hergestellt wird, braucht komplexe Bunkeranlagen für die Aufzucht, um unbefugte Zugriffe zu vermeiden. Außerdem muss alles genau dokumentiert werden, denn kein Gramm des begehrten Guts darf auf dem Produktionsweg verschwinden. Das Ministerium verweist darauf, dass die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung eingehalten werden müssen.

Was ist bisher erlaubt?

Geschlechterübergreifend hat 2021 knapp über die Hälfte der 18- bis 25-Jährigen (50,8 Prozent) mindestens einmal die Droge genommen. Nach Angaben von Gesundheitsminister Lauterbach nutzen derzeit etwa vier Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis. Laut Betäubungsmittelgesetz ist Cannabis bisher – ebenso wie Heroin und MDMA („Ecstasy“) als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) strafbar. Bei einer geringen Menge, die nur zum Eigengebrauch bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft jedoch von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wird, variieren je nach Bundesland. Der Süden ist strenger.