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Bäcker gegen Aldi: Was ist Backen?

Gutachter soll endlich aufklären bringen

Aldi wirbt mit frischgebackenen Brötchen, aber stimmt das auch? (Bild: Thinkstock)
Aldi wirbt mit frischgebackenen Brötchen, aber stimmt das auch? (Bild: Thinkstock)

Die Klage der Bäcker zielt auf die Werbung von Aldi Süd ab, in der sie ihre „frischgebackenen“ Brötchen anpreisen. Die Meinung der Bäcker steht fest: Diese Ware kommt per Knopfdruck aus einem Automaten und ist somit alles andere als selbst zubereitet und gebacken.

Seit vier Jahren stehen deutsche Bäcker und Aldi Süd vor dem Duisburger Landgericht und können einfach keine Einigung finden. Sind die Brötchen, die der Discounter verkauft nun gebacken oder bloße Aufbackprodukte? Muss zuerst ein Teig hergestellt werden, um als Resultat eine gebackene Ware in den Händen zu halten? Ein staatlicher Gutachter will nun der Ungewissheit ein Ende machen.

Daniel Schneider, Referent für Lebensmittelrecht beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, erklärt die Situation in den Aldi-Märkten gegenüber „stern.de“ folgendermaßen: „Das sind große Blackboxen, wo kein Mensch weiß, was da passiert. Das kann kein Backen sein.“ Tatsächlich würden die Automaten aber die Aufschrift „Backofen“ tragen. Handelt es sich bei dieser Bezeichnung um die Wahrheit oder doch um eine willentliche Täuschung des Konsumenten?

Aldi Süd beharrt weiterhin auf seiner Aussage, in dem sogenannten Backofen finde „ein Backvorgang statt“. Jedoch erlaubte die Supermarktkette im Februar 2011 nicht der Landgerichts-Kammer sich selbst einen Eindruck von dem Gerät zu verschaffen – woraufhin erst ein Sachverständiger hinzugerufen werden musste. Nun warten sowohl Aldi Süd als auch die Bäcker auf das Ergebnis des Gutachtens – in der Hoffnung, dass damit endlich geklärt wird, ob es sich um gebackene oder lediglich gebräunte Brötchen handelt.

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