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Bußgeld, Porto, neuer Feiertag – das ändert sich ab Mai 2020

Der Mai steht vor der Tür und mit ihm kommen neue Gesetze und Regelungen. Die meisten davon bringen uns Vorteile.

Calendar sheets are pinned to a wall. The top sheet shows May 1 with the inscription "Labour Day".
(Bild: Getty)

Jeder Monat bringt Neuerungen mit sich, da macht auch der Mai 2020 während der Corona-Krise keine Ausnahme. Glücklicherweise sorgt der überwiegende Teil der Regelungen bei vielen Verbrauchern und Arbeitnehmern für Vorteile.

Paket-Porto wird günstiger

So dürfen sich all die freuen, die Pakete mit DHL versenden. Der Paketdienst hatte zum 1. Januar 2020 die Preise für den Paketversand um drei Prozent erhöht. Nun heißt es bei der Post „Retoure“ – die Preisanpassungen vom Januar werden rückgängig gemacht.

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Grund ist ein Streit mit der Bundesnetzagentur, die die Auffassung vertrat, dass die neuen Paketpreise überhöht sind. Sie hatte ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet.

Zwar teile man diese Bewertung nicht, werde aber angesichts eines „ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen“, teilte die Post in einer Pressemitteilung mit.

Ein mittelgroßes Päckchen kostet ab 1. Mai dann wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro, der Preis für ein Paket mit einem Gewicht von 10 Kilogramm fällt von 10,49 Euro auf 9,49 Euro.

Höherer Mindestlohn

Maler, Lackierer und Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk dürfen sich freuen: Für sie steigt der Mindestlohn ab Mai. Ende 2016 hatten sich Gewerkschaft und Bundesverband auf neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer geeinigt. Die wurden stufenweise umgesetzt. Zunächst wurde Anfang 2017 ein einheitlicher Lohn für Beschäftigte in Ost und West eingeführt, dann die Mindestlöhne jeweils im Mai erhöht.

Verhandlungen: Corona-Bonus für Pflegekräfte rückt näher

Im Mai 2020 steigt der Mindest-Stundenlohn für ungelernte Arbeiter von 10,85 Euro auf 11,10 Euro, für Gesellen erhöht sich der Mindestlohn von 13,30 Euro auf 13,50 Euro.

Für Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn ab Mai von 11,85 Euro auf 12,20 Euro.

Verbot von Menthol-Zigaretten

Ab dem 20. Mai ist der Verkauf von Menthol-Zigaretten und -Tabak in der Europäischen Union verboten. Hintergrund ist die bereits in 2014 in Kraft getretene Tabakrichtlinie, die das Ziel hat, Verbraucher vor Krankheiten und Jugendliche vor dem Einstieg zu schützen. Menthol-Zigaretten gelten als Einsteiger-Zigaretten, da sie sich wegen des zugesetzten Menthols besser inhalieren lassen.

Regelungen für Kurzarbeit

Aufgrund der Corona-Krise hat sich die Bundesregierung auf befristete Neuregelungen für Kurzarbeit geeinigt. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember dürfen alle Arbeitnehmer in Kurzarbeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.

Neuer Feiertag

Berlin bekommt in diesem Jahr einmalig einen neuen Feiertag. Am Freitag dem 8. Mai 2020 ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa. 2021 ist der 8. Mai dann auch in Berlin wieder ein normaler Arbeitstag.

Bußgelder im Straßenverkehr

Viele neue Vorschriften gelten für Autofahrer ab dem 28. April. Dann tritt die im Februar beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die soll unter anderem mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bringen. Deshalb wird das Parken in zweiter Reihe sowie auf Rad- und Gehwegen nun höher bestraft. Statt wie bisher mit einem Bußgeld von 15 Euro, müssen Parksünder nun mit mit Strafen zwischen 55 Euro und 100 Euro und in besonders schweren Fällen sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Zudem müssen Autofahrer beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts von zwei Metern.

Lesen Sie auch: Neue Bußgelder und Gesetze – das ändert sich in der StVO

Für LKW über 3,5 Tonnen gilt beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit, wenn mit Radfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss, ansonsten droht eine Strafe von 70 Euro und ein Punkt.

Auch Raser werden härter bestraft: Fahrverbote können künftig auch bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt werden. Innerorts bereits bei einer Überschreitung des Tempolimits von 21 km/h. Für Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften sind Bußgelder bis zu 680 Euro vorgesehen.

Außerdem werden die Regeln in Sachen Rettungsgasse verschärft: Wer sie unerlaubt nutzt oder keine Rettungsgasse bildet, wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft.

Video: Ab jetzt gilt bundesweit Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr