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Bußgelder, Verbote, Mindestlöhne: Was sich ab November alles ändert

Bußgelder, Verbote, Mindestlöhne: Was sich zum 1. November alles ändert.
Bußgelder, Verbote, Mindestlöhne: Was sich zum 1. November alles ändert. (Bild: ddp Images)

Der erste November hält ein paar Gesetzesänderungen bereit. Über diese Bußgelder, Mindestlöhne, Verbote und Regelungen sollten Sie Bescheid wissen.

Höhere Mindestlöhne für Landwirtschaft, Gartenbau und Pflege

Ab dem 1. November 2017 steigt der tarifliche Mindestlohn in den Branchen Landwirtschaft und Gartenbau um 50 Cent, also auf 9,10 Euro pro Arbeitsstunde. Die wöchentlichen Arbeitsstunden können in diesen Branchen bei gleichbleibendem Gehalt nun auch reduziert werden. Der Sachbezugswert für die Verpflegung steigt außerdem von 236 Euro auf 241 Euro.

Zudem tritt die dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Der Pflegemindestlohn beträgt damit nun 10,20 Euro/Stunde im Westen und 9,50 Euro/Stunde im Osten. Für Pflegekräfte in Privathaushalten gilt der Mindestlohn jedoch nicht.

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Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Wer mit dem Handy oder Smartphone am Steuer erwischt wird, zahlt nun 100 Euro Strafe statt bisher 60 Euro. Bei schweren Verstößen drohen sogar Fahrverbote und eine Geldbuße von bis zu 200 Euro. Erlaubt sind aber weiterhin die Vorlesefunktion sowie die Sprachsteuerung und Head-up-Displays für Fahrzeug- und Verkehrszeichen-Informationen.

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder blaues Blinklicht und Martinshorn nicht beachtet, muss ebenfalls mehr zahlen. Das Bußgeld wurde hier von 20 auf mindestens 200 Euro und maximal 320 Euro erhöht. Zusätzlich drohen zwei Punkte in Flensburg.

Verhüllungsverbot im Straßenverkehr

Masken, Schleier und Hauben sind hinter dem Lenkrad ab sofort verboten und werden mit 60 Euro Bußgeld bestraft. Erlaubt sind jedoch weiterhin Hüte, Mützen und Kopftuch, solange ganze oder wesentliche Teile des Gesichts dadurch nicht verdeckt werden. Sonnenbrillen und Sehbrillen sind also ebenfalls erlaubt. Dasselbe gilt für Gesichtsbemalung, -behaarung und -schmuck, Tätowierungen, Piercings sowie Karnevals- und Faschingsschminke.

Reihenfolge der Vornamen ändern

Jeder Deutsche hat ab sofort die Möglichkeit, die Reihenfolge seiner Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung kann beim Standesamt und ohne größeren Bürokratieaufwand vorgenommen werden.

Rauchverbot an thailändischen Stränden

Wer den Winter im Paradies verbringen möchte, sollte beachten, dass ab dem 1. November das Rauchverbot an 20 thailändischen Stränden gilt. Dort wird es ab sofort Raucherzonen geben. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro und einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Baden-Württemberg: Neue Regelungen für Prostituierte

In Baden-Württemberg müssen sich Prostituierte künftig anmelden und einen Nachweis mitführen. Bordellbetreiber müssen ab sofort hygienische und bauliche Mindestanforderungen erfüllen, Freier unterliegen der Kondompflicht und es gibt ein Gesundheitsberatungs-Programm.

DVB-T2 HD in weiteren Regionen

Nicht gleich zum 1. November, aber kurz darauf, am 8. November, startet in Dresden, Kassel, Koblenz und Freiburg das terrestrische TV-Angebot mit über 40 Programmen, die dann in HD-Qualität zur Verfügung stehen.

Grenzwerte für Konservierungsmittel

Ab dem 24. November treten neue EU-Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeugen in Kraft. Die Chemikalien Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) dürfen nur noch in einem Verhältnis von 0,75 Milligramm pro Kilogramm für CMI und 0,25 Milligramm pro Kilogramm für MI enthalten sein. Die Stoffe, die in Spielzeugen wie Seifenblasen, Fingerfarben und Klebstoffen zu finden sind, können Kontaktallergien auslösen.