Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    15.557,29
    -14,57 (-0,09%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.207,16
    -5,43 (-0,13%)
     
  • Dow Jones 30

    33.963,84
    -106,58 (-0,31%)
     
  • Gold

    1.944,90
    +5,30 (+0,27%)
     
  • EUR/USD

    1,0647
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    24.924,68
    +28,94 (+0,12%)
     
  • CMC Crypto 200

    565,87
    -2,18 (-0,38%)
     
  • Öl (Brent)

    90,33
    +0,70 (+0,78%)
     
  • MDAX

    26.536,25
    -39,18 (-0,15%)
     
  • TecDAX

    3.024,77
    +16,48 (+0,55%)
     
  • SDAX

    12.953,28
    -3,30 (-0,03%)
     
  • Nikkei 225

    32.402,41
    -168,62 (-0,52%)
     
  • FTSE 100

    7.683,91
    +5,29 (+0,07%)
     
  • CAC 40

    7.184,82
    -29,08 (-0,40%)
     
  • Nasdaq Compositive

    13.211,81
    -12,18 (-0,09%)
     

Buschmann will mitbetreuende Eltern nach Trennung bei Unterhalt entlasten

Elternteile, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weniger Unterhalt zahlen müssen. (Kenzo TRIBOUILLARD)
Elternteile, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weniger Unterhalt zahlen müssen. (Kenzo TRIBOUILLARD)

Elternteile, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weniger Unterhalt zahlen müssen. "Es gibt viele Paare, die gleichberechtigter ihre Kinder betreuen - vor und nach einer Trennung", sagte der Minister am Freitag bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts. Sozialverbände warnten vor Schieflagen für die hauptsächlich betreuenden Elternteile.

Die "soziale Wirklichkeit" treffe auf ein Recht, das vom Grundsatz ausgehe, "einer betreut und einer zahlt", sagte Buschmann. Das deutsche Unterhaltsrecht müsse deshalb modernisiert werden.

Nach Buschmanns Plänen soll es bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch in Zukunft überwiegend darauf ankommen, was die Eltern an Einkommen verdienen. Allerdings soll ebenfalls berücksichtigt werden, in welchem Maß sich die Elternteile an der Betreuung des gemeinsamen Kinds beteiligen. Für eine anteilige Mitbetreuung von 30 bis 49 Prozent soll es laut Buschmann nach einem "transparenten Rechenmodell" Abschläge bei den Unterhaltsverpflichtungen geben.

Ebenfalls reformiert werden soll der Betreuungsunterhalt. Diesen zahlt ein Elternteil dem anderen, wenn die Kinder noch sehr klein sind und einer der beiden für die Betreuung seine Berufstätigkeit einschränken muss. Hier zielt die Reform laut Eckpunktepapier darauf ab, "nicht gerechtfertigte" Unterschiede zwischen dem Betreuungsunterhalt bei geschiedenen und bei nichtehelichen Paaren zu beseitigen.

Die "oberste Maxime" bei den Änderungen ist laut Buschmann das Kindeswohl: "Es darf am Ende nicht zu Lasten des Kindes gehen", stellte er klar. Mit dem Eckpunktepapier solle nun eine Debatte eröffnet werden. Die letzte Reform liege fast 16 Jahren zurück - "die Welt hat sich seitdem verändert", sagte der FDP-Minister.

Kritik an den Plänen äußerten bereits mehrere Sozialverbände. "Fakt ist, dass Kinder, die nach altem Recht Unterhalt von dem getrennt lebenden Elternteil erhalten, nach der Reform mit hoher Wahrscheinlichkeit monatlich weniger Geld zur Verfügung haben werden als vorher", erklärte der Ehrenvorsitzende der Kinderhilfe, Rainer Becker. "Wie soll dies – auch noch unbürokratisch – aufgefangen werden?"

Eine Betreuungsleistung dürfe nicht nur in Zusammenhang mit der Zeit, die das Kind vom anderen Elternteil betreut wird, gegengerechnet werden, warnte die Kinderhilfe. Schließlich habe der mehr betreuende Elternteil gewöhnlich auch einen höheren finanziellen Aufwand etwa für Bekleidung und Schulbedarf.

Vor Schieflagen warnte auch der Sozialverband Deutschland (SoVD): "Alleinerziehende Mütter, die auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dürfen dadurch nicht schlechter gestellt werden", sagte SoVD-Vorstandschefin Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nachteile in der Erwerbsfähigkeit und die damit verbundene ökonomische Schlechterstellung, die durch die Verteilung der Betreuung schon vor der Trennung entstanden seien, müssten ebenfalls berücksichtigt werden.

awe/mt