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Bundeswirtschaftsministerium übt Kritik am geplanten Lieferkettengesetz

Das Wirtschaftsministerium wirft dem Arbeitsministerium vor, sich nicht an Absprachen zum Lieferkettengesetz zu halten. Der neu entfachte Streit dreht sich um die Klagerechte von Betroffenen.

Trotz der am vergangenen Donnerstag erzielten Grundsatzeinigung der drei beteiligten Fachminister gibt es innerhalb der Bundesregierung weiter Streit über das geplante Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. In einem harschen Brief an das Arbeitsministerium kritisiert das Wirtschaftsministerium, dass der Referentenentwurf nicht den Vereinbarungen des Spitzengesprächs vom 11. Februar entspreche.

Leider müsse er zur Kenntnis nehmen, dass das Arbeitsministerium die Ressortabstimmung mit einem Text eingeleitet habe, „der nicht mit mir konsentiert worden ist“, schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum. Der Brief liegt dem Handelsblatt vor.

Am Donnerstag hatten sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) nach langem Streit geeinigt, das Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen.

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Es sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023 dafür Sorge tragen müssen, dass es bei ihren direkten Zulieferern nicht zu Menschenrechtsverstößen kommt. Ab 2024 werden dann auch Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten einbezogen.

Für die weiteren Glieder der Lieferkette gilt ein abgestuftes Verfahren. Hier müssen Unternehmen nur tätig werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern Kenntnis erhalten. Die Rechte von Betroffenen sollen dadurch gestärkt werden, dass sie sich vor deutschen Gerichten von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vertreten lassen können.

Altmaiers Ressort verlangt mehr Mitsprache

Genau hierüber gibt es aber weiter Streit. Laut Referentenentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, soll das bei einer Verletzung von „überragend wichtigen Rechtspositionen“ möglich sein. Wie aus dem Brief seines Staatssekretärs hervorgeht, will Wirtschaftsminister Altmaier eine Vertretung durch Gewerkschaften und NGOs aber nur zulassen, wenn es um Gefahren für Leib und Leben geht.

Ein Betroffener, der Menschenrechtsverletzungen bei einem Zulieferer öffentlich macht und dafür ins Gefängnis wandert, könnte also unter Umständen bei einer Klage keine Unterstützung erhalten, weil Leib und Leben ja nicht unmittelbar bedroht sind.

Außerdem verlangt Altmaier mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden. In beiden Punkten weiche der vom Arbeitsministerium vorgelegte Entwurf von der vereinbarten Linie ab, schreibt sein Staatssekretär Nußbaum. Eine entsprechende Anpassung sei „zwingend“.

In Unionskreisen hieß es, die SPD „nutze jede Gelegenheit, um Probleme zu machen“. Dagegen betonten Regierungskreise, man sei optimistisch, die strittigen Fragen auf Fachebene in den nächsten Tagen zu klären.

Weiter offen ist nach dem vorliegenden Referentenentwurf auch noch die Höhe der Bußgelder, die fällig werden, wenn Unternehmen ihren Berichts- und Sorgfaltspflichten nicht nachkommen.