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Bundesweite Standards für Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Viele Apotheken und Einzelhändler schützen ihre Mitarbeiter mit den Scheiben vor einer Ansteckung mit Corona. Das Bundeskabinett hat jetzt allgemeine Vorgaben für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz beschlossen.
Viele Apotheken und Einzelhändler schützen ihre Mitarbeiter mit den Scheiben vor einer Ansteckung mit Corona. Das Bundeskabinett hat jetzt allgemeine Vorgaben für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz beschlossen.

Bevor in der kommenden Woche wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen, hat die Bundesregierung neue Regeln aufgestellt für mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Vorbild sind die Supermärkte, die mit Klebestreifen und Scheiben an den Kassen Vorkehrungen getroffen haben.

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen.

Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten sollen künftig neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett nun beschloss. «Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz», sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin.

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Mindestabstand und Trennwände

Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden.

Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. In vielen Supermärkten würden Schutzkonzepte bereits vorbildlich umgesetzt, sagte Heil und verwies auf Bodenmarkierungen und installierte Plexiglasscheiben an den Kassen.

Wenig Kontakt unter Mitarbeitern

Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: «Niemals krank zur Arbeit», sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.

Vor allem viele kleinere Unternehmen, die demnächst ihren Betrieb wieder aufnehmen, stünden vor der Herausforderung, Arbeitsschutz mit Hygiene und Gesundheitsschutz zusammenzubringen, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Man wolle diesen beratend zur Seite stehen, weil sie anders als große Unternehmen keine eigenen Experten dafür hätten.