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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Soldaten-Impfpflicht

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Montag über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr verhandelt. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Ihre Beschwerden wurden vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mündlich verhandelt. Wann ein Urteil fallen sollte, war am Nachmittag noch offen. Der Vorsitzende Richter betonte, dass eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelte.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf.

Die Anwälte der beiden Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Bundeswehrärzte betonten dagegen, dass sehr wohl auch bei Soldatinnen und Soldaten schwere Fälle aufgetreten seien und dass zudem Long Covid ein signifikantes Gesundheitsproblem sei.

Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe unten den 183 638 Soldatinnen und Soldaten rund 60 000 Corona-Fälle gegeben.