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Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen EU-Singapur-Abkommen ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung über das EU-Handelsabkommen mit Singapur hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen den Pakt abgewiesen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. (Az. 2 BvR 882/19)

Hinter dem Antrag stehen die Organisationen Foodwatch, Campact und der Verein Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis hat für seine im Mai eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen mehr als 13 000 Kläger mobilisiert. In der Hauptsache ist diese Klage auch noch in Karlsruhe anhängig. Gescheitert ist nur der Eilantrag.

Der Pakt mit Singapur ist als eines der ersten Handelsabkommen in zwei Teile gesplittet. Nur einer davon steht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Abstimmung. Die Kläger sehen dadurch die Demokratie geschwächt. Beide Teilabkommen sind bereits unterzeichnet, auch das EU-Parlament hat zugestimmt. Der Rat, in dem die Regierungen der EU-Staaten vertreten sind, soll laut Verfassungsgericht an diesem Freitag zustimmen, das Abkommen am 21. November in Kraft treten.

Die Richter schließen in ihrem Beschluss nicht aus, dass die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren Erfolg haben könnte. Die Ablehnung des Eilantrags sei unabhängig davon erfolgt, hieß es. Die Kläger hätten ausdrücklich nicht beantragt, dem Vertreter der Bundesregierung bis zur Karlsruher Entscheidung die Zustimmung zu untersagen. Stattdessen hätten sie sicherstellen wollen, dass Deutschland aus dem Abkommen nachträglich wieder herauskäme. Die beantragten Maßnahmen seien dazu aber nicht geeignet.

Am Mittwoch hatten die Verfassungsrichter bereits mitgeteilt, dass eine zweite Klage gegen das Abkommen ganz gescheitert ist. Sie war laut Beschluss von Ende Oktober mangelhaft begründet.