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Bundesverfassungsgericht bewertet sattes Plus bei Parteifinanzen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Dienstag (10.00 Uhr), ob eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro gegen die Verfassung verstößt. Um diesen jährlichen Betrag hatte der Bundestag 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil auf damals 190 Millionen Euro aufgestockt. Grüne, FDP, Linke und AfD - seinerzeit allesamt Oppositionsfraktionen - klagten in Karlsruhe. Weil die Summe an die Teuerungsrate angepasst wird, beträgt sie inzwischen deutlich mehr als 200 Millionen Euro.

Union und SPD hatten argumentiert, dass mehr Geld für die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen nötig sei. Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP halten das satte Plus für unverhältnismäßig und fürchten den Eindruck einer Selbstbedienung. Die AfD kritisierte vor allem, die große Koalition habe das Gesetz in einer Hauruckaktion viel zu schnell durch den Bundestag getrieben. In beiden Verfahren will der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts am Dienstag seine Urteile verkünden, jenes zur AfD-Klage wird um 14.00 Uhr erwartet. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)/kre/sem/DP/jha