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Bundestagsexperten: Vorratsdatenspeicherung hält EU-Recht kaum Stand

BERLIN (dpa-AFX) - Rechtsexperten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages gehen davon aus, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach EU-Recht kaum Bestand haben wird. Das geht aus einem Gutachten hervor, über das der "Spiegel" berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

In dem Gutachten werden zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Oktober untersucht. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig. In den Urteilen ging es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung steht noch aus. Die deutsche Regelung ruht derzeit.

Die Experten des Bundestags gehen in dem Gutachten angesichts der EuGH-Entscheidungen vom 6. Oktober davon aus, dass auch die deutsche Regelung kaum Bestand haben wird. In Deutschland gebe es zwar kürzere Speicherfristen. Die Speicherung solle aber danach immer ohne gesonderten Anlass erfolgen, was den Grundsätzen des EuGH nicht entspreche.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte im "Spiegel" die Regierung auf, den "Tanz ums Goldene Kalb "Vorratsdatenspeicherung" zu beenden" und ein neues, verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dem deutschen Gesetzgeber bleibe es unbenommen, die Entscheidung des EuGH zur deutschen Regelung abzuwarten oder schon vorher ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen, das die Vorgaben aus den Urteilen berücksichtigt.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Befürworter wie Sicherheitsbehörden und -politiker argumentieren mit der Terrorabwehr oder der Bekämpfung organisierter Kriminalität, Gegner wie Bürgerrechtler oder Verbraucherschützer befürchten, dass Grundrechte beschnitten werden.