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Bundestag schon mit mehr als Viertel der Abgeordneten beschlussfähig

BERLIN (dpa-AFX) - Um auch in der Corona-Krise handeln zu können, wird der Bundestag künftig schon beschlussfähig sein, wenn lediglich mehr als ein Viertel der Abgeordneten anwesend ist. Das hat das Parlament am Mittwoch mit nur drei Enthaltungen aus den Reihen der AfD-Fraktion beschlossen. Bislang lag die Grenze für die Beschlussfähigkeit bei mehr als der Hälfte der Abgeordneten (355). Künftig sind nur noch 178 Parlamentarier erforderlich.

Diese Änderung der Geschäftsordnung soll bewirken, dass der Bundestag auch dann noch beschlussfähig ist, wenn womöglich viele Abgeordnete unter Quarantäne stehen und nicht an Sitzungen teilnehmen können. Die Regelung ist bis zum 30. September dieses Jahres befristet.

Trotz der generellen Zustimmung der AfD kritisierte deren Abgeordneter Thomas Seitz anschließend in einer Erklärung diesen Zeitraum als unnötig lang. Es könnte der Eindruck entstehen, Gesetze würden nur noch von einer Minderheit von Abgeordneten verabschiedet. "Dies untergräbt das Vertrauen der Staatsbürger in den Rechtsstaat und seine Institutionen." Seitz forderte, die Sonderregelung nur bis Ende Mai gelten zu lassen.

Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), wies die Behauptung zurück, es könne der Eindruck erweckt werden, Abgeordnete kämen ihren Verpflichtungen nicht nach. Gerade dieser Tag beweise das Gegenteil. "Ihre Unterstellung ist nicht ok", sagte Sensburg an die Adresse von Seitz. "Der Bundestag ist handlungs- und beschlussfähig, die Demokratie funktioniert."

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki hatte die Neuregelung zuvor als "pragmatische Lösung der aktuellen Situation" bezeichnet. "Ich halte diese Lösung auch für deutlich "schonender" für unsere parlamentarische Ordnung als das vormals im Raum stehende Notparlament, das nicht nur im Verteidigungsfalle eingerichtet werden dürfte", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.