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Bundestag beschließt Frauenquote in Aufsichtsräten

Die Grünen fordern eine Quote von 40 Prozent, die Linke will 50 Prozent Frauen in Führungsgremien festschreiben. Foto: Patrick Pleul/Illustration

Nach jahrelangem Streit ist die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte von Großunternehmen beschlossene Sache.

Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen von Union und SPD den Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung. Grüne und Linke enthielten sich. Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem «historischen Schritt». Kritik kommt aus der Wirtschaft, aber auch vereinzelt aus der Union.

Betroffen von der Neuregelung sind von 2016 an gut 100 börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. 3500 weitere Unternehmen müssen sich künftig verbindliche Ziele für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen setzen.

Schwesig betonte, das Gesetz werde nicht nur Veränderungen in den Führungsetagen bewirken, sondern für alle Frauen, die in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst arbeiten.

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Ende 2014 betrug der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4 Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen.

Bis zuletzt strittig blieb die Umsetzung der neuen Regelung auch in Behörden und Bundesunternehmen. Während Grüne und Linke der 30-Prozent-Quote in der Privatwirtschaft trotz weitergehender Forderungen zustimmen, lehnen sie die ebenfalls beschlossene Novellierung von Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz ab.

Für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Frauenquote den «größten Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechtes». Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sprach zwar von einem «Meilenstein für die Gleichberechtigung». Dennoch sei es nur eine «Quote light». Die Linken-Abgeordnete Caren Lay kritisierte das «Frauenquötchen». Im öffentlichen Dienst bedeute der Entwurf sogar eine Verschlechterung.

Für die Union wies die Abgeordnete Nadine Schön weitergehende Forderungen zurück. «Gleichmacherei auf allen Ebenen» sei nicht sinnvoll. Einzelne Unions-Abgeordnete wie die frühere Familienministerin Kristina Schröder lehnten das Gesetz als Eingriff in die unternehmerische Freiheit ab. Dagegen begrüßte die Vorsitzende der Frauen-Union der CDU, Maria Böhmer, die Quote. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft hätten nicht zum Ziel geführt.

«Einen Meilenstein auf dem Weg zur Normalität» nannte die Fraueninitiative Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte) das Gesetz. «Aber nur dann, wenn Unternehmen und Frauen die Möglichkeit jetzt nutzen.» Der Verband Deutscher Unternehmerinnen betonte: «Die Verabschiedung der Quote ist ein wichtiger Durchbruch, und wir sind stolz auf dieses Ergebnis unserer langjährigen Bemühungen.»

Neue Kritik kam dagegen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): «Die starre Einheitsquote für Aufsichtsräte ist reine Symbolpolitik, bei der verfassungsrechtliche Bedenken kurzerhand ignoriert wurden.»

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlussempfehlung des Familienausschusses

Gesetzentwurf der Grünen

Koalitionsvertrag, S.72

Leitlinien zur Frauenquote

EU-Kommission zur Gleichstellung