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Bundestag beschließt besseren Anlegerschutz

Die spektakuläre Insolvenz des Windenergie-Anbieters Prokon hat die Anlegerschützer auf den Plan gerufen. Foto: Julian Stratenschulte/Archiv

Kleinanleger sollen als Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon besser vor hochriskanten Geldanlagen geschützt werden.

Der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetzespaket von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD). Bevor die neuen Regeln greifen, hat im Juni der Bundesrat das letzte Wort. Bis Ende 2016 soll die Wirkung der Vorschriften überprüft werden.

Die Finanzaufsicht Bafin bekommt damit mehr Rechte, um schwarzen Schafen in der Branche rascher auf die Spur zu kommen, die mit sehr hohen Renditen Verbraucher anlocken, aber kaum Sicherheiten bieten. Anbieter müssen nun Warnhinweise veröffentlichen, dazu kommt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Bürger. Die Behörden können Werbung für besonders riskante Angebote auch beschränken oder komplett verbieten.

Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern hatte die Koalition noch Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) zugelassen. So wurden unter anderem ursprünglich geplante strenge Informationspflichten gelockert und eine Obergrenze von 10 000 Euro für Investoren bei der Schwarmfinanzierung etwa von Startups aufgehoben. Bei allen Geldanlagen gilt: Wo hohe Renditen locken, ist das Ausfallrisiko groß.

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Prokon hatte im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hat rund 75 000 Gläubiger. Sie hatten rund 1,4 Milliarden Euro über Genussrechte in der heute überschuldeten Firma angelegt. Sie dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren.

Gesetz

Stellungnahmen Anhörung

Koalitionsvertrag

Cambridge-EY-Studie