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Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Bundestag Deutschland
Bundestag Deutschland

Der Bundestag hat nach monatelangen Beratungen am Donnerstag ein Gesetz der Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern verabschiedet.

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten künftig einen Auskunftsanspruch über die Lohnstrukturen in ihrer Firma.

Sie sollen erfahren können, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit bewertet wird und wie sie im Vergleich zu Kollegen dastehen. Notfalls können sie dann eine höhere Bezahlung einklagen.

Zudem müssen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, die einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen haben, künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren.

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Familien- und Frauenministerin Manuela Schwesig sagte, erstmals werde in einem eigenen Gesetz das Prinzip festgeschrieben: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“. Die Regierung wolle, dass Frauen genauso fair bezahlt würden wie Männer.

Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, durch Berichtspflichten und Prüfverfahren müssten sich die Unternehmen künftig mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die SPD-Politikerin.

Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linken- Politikerin Sabine Zimmermann sprach von „Alibi-Politik“, die Grünen-Parlamentarierin Ulle Schauws von einer „Luftnummer“. Beide beanstandeten, dass Frauen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Mitarbeitern das Auskunftsrecht bekommen sollen.

Notwendig sei zudem ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht allein den risikoreichen Klageweg gehen müssten.

(reuters)

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