Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 6 Minuten
  • Nikkei 225

    38.326,97
    +774,81 (+2,06%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.238,38
    +67,50 (+0,11%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.434,97
    +20,21 (+1,43%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Bundestag beschließt Verbesserungen für entsandte EU-Arbeitnehmer

BERLIN (dpa-AFX) - Beschäftigte, die für einen ausländischen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten, müssen grundsätzlich den gleichen Lohn und die gleichen Rechte wie ihre deutschen Kollegen erhalten. Dieses Ziel verfolgt die reformierte Arbeitnehmer-Entsende-Richtlinie der EU, deren Umsetzung der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat. Aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer haben demnach nicht mehr nur Anspruch auf Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn aus bundesweiten, allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Gefahrenzulagen. Zuschüsse für Unterbringung und Verpflegung dürfen zudem nicht mehr vom Mindestlohn abgezogen werden.

Das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" werde dadurch gestärkt, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) - damit "der Bauarbeiter aus Bukarest, wenn er mit seinem Kollegen aus Bautzen auf einer Baustelle in Bochum arbeitet, das gleiche verdient". Nach dem Bundestag muss allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.

Nach Ablauf von zwölf Monaten gelten demnach für Beschäftigte aus dem EU-Ausland in Zukunft grundsätzlich alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Die Neuregelung umfasst auch Mindestanforderungen an die Unterkünfte für auswärtige Arbeitnehmer. Um die Vorschriften besser kontrollieren zu können, werden außerdem 1000 zusätzliche Stellen beim Zoll eingerichtet.