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Bundestag beschließt Homeoffice-Pauschale

BERLIN (dpa-AFX) - Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, soll seine Ausgaben leichter in der Steuererklärung geltend machen können. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr. Sie soll für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gelten - danach, so hofft man, könnte die Corona-Pandemie im Griff sein und die meisten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss am Freitag aber noch der Bundesrat zustimmen.

Pro Tag am Heim-Schreibtisch werden demnach bei der Steuerberechnung 5 Euro angerechnet, maximal 120 Tage im Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die fälligen Steuern sinken. Allerdings zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Maßnahme.

Im gleichen Gesetz verlängerte der Bundestag auch die geltende Regelung, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Außerdem wurde eine Steuerregelung für besonders günstig vermietete Wohnungen geändert. Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug. Diese Grenze sinkt nun auf 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.

Darüber hinaus werden Ehrenamtler steuerlich entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt im kommenden Jahr von 2400 Euro auf jährlich 3000 Euro. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.