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Bundestag berät erstmals über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe

Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst sich der Bundestag am Freitag mit konkreten Vorschlägen zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. In erster Lesung werden dazu drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe in die parlamentarischen Beratungen eingebracht.

Sterbehilfe
Über die rechtlichen Grenzen der Sterbehilfe wird seit Jahren diskutiert. (Symbolbild: dpa)

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt".

Drei Initiativen

Mitte Mai hatte sich der Bundestag bereits in einer Grundsatzdebatte noch ohne konkrete Entwürfe mit dem Thema beschäftigt. In den drei Initiativen aus dem Parlament geht es um Regeln für mögliche organisierte Angebote, unter anderem mit Beratungspflichten und Wartefristen. Dazu sollen zunächst Ausschussberatungen folgen:

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  • Nach dem Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) soll die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden - aber mit einer Ausnahme für Volljährige. Um deren freie Entscheidung zum Suizid ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.

  • Eine Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) schlägt eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts vor. Sie soll "das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist", wie es im Entwurf heißt. Vorgesehen ist ein breites Beratungsangebot. Ärzt*innen sollen Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung dann verschreiben dürfen, wenn sie von einer "gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit des Sterbewunsches" ausgehen. Seit der Beratung müssten in der Regel mindestens zehn Tage vergangen sein.

  • Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD) legt den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vor. Es soll Betroffenen sicheren Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln eröffnen. Vor der Abgabe soll eine verpflichtende Beratung vorgegeben werden. Dabei soll nach Motiven unterschieden werden: Bei Menschen in "gegenwärtiger medizinischer Notlage" müssten zwei Ärzt*innen im Abstand von zwei Wochen die Voraussetzungen bestätigen. Bei Sterbewunsch aus anderen Gründen sollen höhere Anforderungen zum Nachweis der Dauerhaftigkeit des Entschlusses gelten. Hierfür soll eine Landesbehörde die Voraussetzungen überprüfen und dann eine ein Jahr gültige Bescheinigung auf Zugang zu Betäubungsmittel ausstellen.

Patientenschützer*innen unzufrieden

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz stufte alle drei Entwürfe als unzureichend ein. Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln wolle, müsse die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein. "Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden", sagte Vorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die vorgesehenen Pflichtberatungen gingen an der Realität vorbei. So seien etwa die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht ausreichend, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen. Auch Psychotherapie und eine die Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar.

Bryschs Forderung: Der Bundestag müsse als Minimalkonsens die Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten. Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken. "Sein Tun erfordert höchste Sachkunde und hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird."

Anmerkung der Redaktion: Suizidgedanken sind häufig eine Folge psychischer Erkrankungen. Letztere können mit professioneller Hilfe gelindert und sogar geheilt werden. Wer Hilfe sucht, auch als Angehöriger, findet sie etwa bei der Telefonseelsorge unter der Rufnummer 0800 – 1110111 und 0800 – 1110222. Die Berater sind rund um die Uhr erreichbar, jeder Anruf ist anonym und kostenlos.

Im Video: Was man über (jetzt legale) Sterbehilfe in Österreich wissen muss