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Bundestag beginnt mit Beratungen über Lobbyregister

BERLIN (dpa-AFX) - Interessenvertreter, die Lobbyarbeit beim Bundestag und der Bundesregierung betreiben, sollen sich künftig in ein öffentliches Verzeichnis eintragen müssen. Im Parlament wurde am Freitag zum ersten Mal über entsprechende Pläne der großen Koalition für ein sogenanntes Lobbyregister beraten. Die Opposition kritisierte, der Gesetzentwurf habe wegen vieler Ausnahmen "Löcher wie ein Schweizer Käse".

Vorgesehen ist, dass sich Interessenvertreter, die "regelmäßig" oder "auf Dauer" tätig sind oder innerhalb der vergangenen drei Monate "mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben" in das Register eintragen müssen. Auch wer für andere "entgeltlich oder unentgeltlich" Lobbyarbeit macht, ist damit gemeint. Zunächst ist das Register nur vorgesehen für den Bundestag. Es soll aber nach Angaben aus der Union im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch auf die Bundesregierung ausgedehnt werden.

Eingetragen werden müssen laut Entwurf unter anderem Name, Anschrift, Beschreibung der Tätigkeit und der Name des Auftraggebers. Zudem sollen die jährlichen Lobbyausgaben angegeben werden. Es drohen Geldbußen bis 50 000 Euro, wenn die erforderlichen Angaben nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht werden. Das Gesetz soll im April 2021 in Kraft treten.