Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 22 Minuten
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.785,24
    +1.365,43 (+2,38%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.280,75
    -31,87 (-2,43%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Bundesregierung zerstreitet sich über Datenschutz

Bis zum Mai 2018 muss das Bundesinnenministerium (BMI) die von Brüssel beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung in deutsches Recht umsetzen. Dann wird das bislang geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ungültig. Doch schon ein erster „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts“, den das BMI im vergangenen Jahr in die Ressortabstimmung gegeben hatte, traf auf deutliche Ablehnung im Verbraucherschutzministerium. Nun befeuert Bundeskanzlerin (CDU) den Streit – mit der Forderung nach einer Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD), wies den Vorstoß brüsk zurück. „Der Aufruf der Bundeskanzlerin, bindende deutsche und europäische Datenschutzregelungen zu schleifen, ist absurd. Big Data funktioniert auch mit anonymisierten Daten, außer man möchte als Unternehmen unbedingt gläserne Kunden, um diese zu übervorteilen“, sagte Kelber dem Handelsblatt.

Merkel hatte davor gewarnt, Deutschland könne wegen eines überzogenen Datenschutzes digitales Entwicklungsland werden. In Deutschland müsse man sich daher von dem Prinzip der Datensparsamkeit verabschieden und sich der Verarbeitung großer Datenmengen für neue Produkte öffnen, sagte die Kanzlerin am Montag beim Deutschen Beamtenbund in Köln. Daran messe sich auch die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft. Es müsse nicht nur die Digitalisierung der Firmen, sondern auch der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben werden.

Kelber sagte dazu: „Wieder einmal wollen einige in Deutschland einem vermeintlichen Trend des Silicon Valley nacheifern und kommen doch Jahre zu spät. Denn im Silicon Valley entdecken immer mehr Firmen als Geschäftsmodell.“ Deutschland dürfe daher „den Wettbewerbsvorteil eines glaubhaften Datenschutzrechts auf keinen Fall aufgeben“.

WERBUNG

Ihre Kritik am Datenschutz in Deutschland begründete Merkel mit der elektronischen Gesundheitskarte. Es sei sicher erfreulich, dass sie nun endlich in einigen Regionen erfolgreich getestet worden sei, sagte die Kanzlerin. „(Aber) wenn das das Tempo der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sein wird, werden wir nicht sehr erfolgreich sein, sondern in Kürze zu den Entwicklungsländern weltweit gehören“, warnte sie zugleich.

Die Einführung der Gesundheitskarte war nach einer 15 Jahre dauernden Debatte im Dezember 2015 vom Bundestag beschlossen worden. Die bereits jetzt auf der Karte gespeicherten Stammdaten der Versicherten sollen ab Mitte 2018 in der Arztpraxis mit den Krankenkassen abgeglichen und aktualisiert werden können. Auch sollen dann Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden können, sofern der Versicherte das möchte. Merkel sagte, diese Transparenz passe vielleicht nicht allen Ärzten, nutze aber sicher den Krankenkassen und schränke die Wahlfreiheit der Patienten nicht ein.


Verbraucherschützer sehen Merkel auf Irrweg

torpediert mit ihrer Auffassung damit den bisher geltenden Ansatz einer grundsätzlich sparsamen Nutzung persönlicher Daten. Diese sogenannte Datensparsamkeit ist in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Danach gilt, dass „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen“ an dem Ziel auszurichten seien, „so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen“.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit findet sich auch in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wieder, die seit Mai vergangenen Jahres gilt. Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Mit den neuen Bestimmungen wird die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, mit einem allgemeinen Regelwerk ersetzt, das den Bürgern mehr Kontrolle über ihre privaten Informationen in einer digitalisierten Welt von Smartphones, sozialen Medien, Internet-Banking und globalen Datenübertragungen geben soll.

Auch Deutschlands oberster Verbraucherschützer sieht die Kanzlerin auf einem „Irrweg“. „Technischer Fortschritt und meine selbstbewusste Entscheidung, was mit Daten geschieht, schließen sich nicht gegenseitig aus“, sagte kürzlich der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Viele künftige Internet-Anwendungen mit großen Datenmengen (Big Data) seien auch mit anonymen Daten möglich.

Merkel hatte schon beim CDU-Parteitag Anfang Dezember in Essen gesagt: „Die Idee, dass man sparsam mit Daten umgeht, gehört ins vergangene Jahrhundert.“ Wer sich nicht daran beteilige, die Vielzahl der Daten etwa in Medizin, Mobilität und Wirtschaft zum Wohle des Menschen zu nutzen, werde zurückfallen und nicht Arbeitsplätze der Zukunft haben.

Verbraucherschützer Müller sagte: „Frau Merkel hat ja schon einmal geäußert, dass das Internet für sie Neuland ist.“ Hier irre sie. Datensparsamkeit bedeute, dass Nutzer gefragt werden müssten, wenn Unternehmen Daten für weitergehende Zwecke nutzen wollten. „Das ist eine Frage des Anstandes.“ Aus Verbrauchersicht gelte: „Wenn man mich fragt, dann kann ich auch gerne zustimmen. Aber über meinen Kopf hinweg sollte sich diese Entwicklung nicht beschleunigen.“


Streit über Gesetzentwurf aus dem Innenministerium

Das Thema hat schon im vergangenen Jahr zu heftigem Streit in der Bundesregierung geführt. Das Bundesjustizministerium unter Heiko Maas (SPD) verwarf seinerzeit einen „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts“ aus dem Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU). Der Entwurf sollte den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung Rechnung tragen.

Doch Maas‘ Rechtsexperten gingen damals in einer 40-seitigen Stellungnahme davon aus, dass der Entwurf „sowohl inhaltlich als auch strukturell noch erhebliche Änderungen erfahren wird“. Das Schreiben fällte ein vernichtendes Urteil: Von „gravierenden Regelungslücken“ war die Rede. Passagen seien „noch stark diskussionsbedürftig“ und müssten „grundlegend überarbeitet“ werden.

Das Ministerium stoppte vorerst die weitere Ressortabstimmung und den Versand des Gesetzentwurfs an die Länder und Verbände. „Der Regelungsansatz des BMI führt zu ernsten Zweifeln, wie ein Rechtsanwender mit dem Gesetz arbeiten soll“, hieß es. Konkret stört sich das Ministerium etwa daran, dass oftmals gar nicht klar sei, ob Regelungen für öffentliche oder private Stellen gelten.

Kritisch wird zudem gesehen, dass es der Wirtschaft künftig erlaubt sein soll, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden als für die sie erhoben wurden. Öffentliche Stellen dürften indes auch Daten unabhängig von ihrer Zuständigkeit verarbeiten, solange nur „irgendein öffentliches Interesse“ vorliege.

Trotz der Vorbehalte plant das Innenministerium dem Vernehmen nach noch im Januar eine Kabinettsbefassung mit dem Entwurf. Ob es gelingen wird, bis dahin die Streitpunkte auszuräumen, ist offen.