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Bundesregierung will Recht auf schnelles Internet für alle

Per Gesetz will die Regierung die Netzbetreiber dazu bringen, ihre Netze flächendeckend auszubauen. Wer schnelles Internet will, der soll es bekommen.

Schnelles Internet soll zukünftig per Gesetz festgeschrieben sein. Foto: dpa
Schnelles Internet soll zukünftig per Gesetz festgeschrieben sein. Foto: dpa

Die Bundesregierung will ein Recht auf schnelles Internet per Gesetz festschreiben. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Demnach haben Endnutzer künftig einen Anspruch darauf, „innerhalb einer angemessenen Frist an ihrer Hauptwohnung oder ihrem Geschäftsort“ mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden.

Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode zugesagt, bis Ende 2018 allen Haushalte den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Bislang haben aber aber mehr als vier Millionen Haushalte noch keinen Anschluss von 50 Megabit in der Sekunde oder mehr.

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Bewohner in abgelegenen Gebieten sollen demnach mindestens Anspruch auf die gleiche Breitbandversorgung haben wie umliegende Gebäude mit einem Anschluss. Die Dienste „müssen Verbrauchern und Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“, heißt es in dem Gesetzestext.

„Mindestens verfügbar sein“ sollen Dienste wie „E-Mails, Anrufen und Videoanrufen, die Nutzung von sozialen Medien, Sofortnachrichtenübermittlung und weiteren Onlinewerkzeugen für das Suchen und Finden von Informationen, Aus- und Weiterbildung, Online-Bestellungen, Arbeitssuche, berufliche Vernetzung, Online Banking und elektronische Behördendienste sowie insbesondere Teleheimarbeit.“

Mit den Plänen setzt die Koalition eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. Demnach sollen alle Bürger spätestens 2025 „einen rechtlich abgesicherten Anspruch“ auf schnelles Internet haben. „Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bei und gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe“, heißt es in dem Entwurf.

Um das Ziel zu erreichen, sollen die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, beim flächendeckenden Ausbau mitzuhelfen. So ist vorgesehen, dass sie in unterversorgten Gebieten entweder ein Angebot abgeben.

Netzbetreiber sollen Daten offenlegen

Ist dies nicht der Fall, „verpflichtet die Bundesnetzagentur nach Anhörung der in Betracht kommenden Unternehmen eines oder mehrere dieser Unternehmen, eine oder mehrere Dienste innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen“. Ist die Anbindung für die Unternehmen unzumutbar, dann ermittelt die Agentur einen „finanziellen Ausgleich“. Diesen müssen dann die anderen Netzbetreiber tragen.

„Der Anteil bemisst sich grundsätzlich nach dem Verhältnis des Jahresinlandsumsatzes des jeweiligen Unternehmens zu der Summe des Jahresinlandsumsatzes aller auf dem sachlich relevanten Markt Verpflichteten“, heißt es in dem Entwurf.

Doch kommt auf die Unternehmen noch weit mehr zu. „Das Telekommunikationsgesetz wird umfassend überarbeitet und neu gefasst“, heißt es im Entwurf. So soll es künftig auch für Dienstanbieter gelten und nicht nur für Netzbetreiber.

Die Netzbetreiber sollen künftig sämtliche relevanten Daten zu ihren Netzen, ihren Ausbauplänen und Baustellen der geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft offenlegen, die unter der Ägide des Bundesverkehrsministeriums stehen soll. Dazu soll ein Datenportal entstehen. Die Netzbetreiber unterliegen künftig „einer Pflicht zur Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen“.

Auch sollen verstärkt Kooperationen beim Netzausbau gefördert und entsprechend die Regulierung bei marktbeherrschenden Unternehmen gelockert werden.

Wer hingegen gegen die Regeln verstößt, muss künftig mit saftigen Geldbußen rechnen. Von „bis zu einer Million Euro, abweichend hiervon bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro mit einer Geldbuße bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes“, ist die Rede. Auf diese Weise werde der Netzagentur „ein effektives Einschreiten ermöglicht“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Lokales Roaming

Auch steht den Unternehmen im Mobilfunk eine Neuerung bevor, die sie bislang abgelehnt haben: Das lokale Roaming. Es soll Netzbetreibern ermöglichen, die Netze der Konkurrenz zu nutzen, wenn eigene Kunden sich in einem vom Anbieter nicht versorgten Gebiet bewegen.

Bisher besteht diese Möglichkeit auf dem Verhandlungswege und freiwillig. „Künftig kann die Netzagentur lokal derartige Verpflichtungen aussprechen“, heißt es im Entwurf. „Diese Vorgabe kann auch bei künftigen Frequenzvergaben Bedingung für die Zuteilung werden.

„Im Falle einer Unterversorgung mit über Mobilfunknetze erbrachten Telekommunikationsdiensten wird eine Befugnis für die Bundesnetzagentur geschaffen, bei unüberwindbaren wirtschaftlichen oder physischen Hindernissen für den Netzausbau in bestimmten Gebieten Unternehmen zum Infrastruktur-Sharing oder zum lokalen Roaming zu verpflichten.“