Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 7 Minuten
  • DAX

    17.885,49
    -203,21 (-1,12%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.922,37
    -67,51 (-1,35%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Gold

    2.332,90
    -5,50 (-0,24%)
     
  • EUR/USD

    1,0694
    -0,0007 (-0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.834,62
    -2.999,70 (-4,85%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.346,07
    -36,50 (-2,64%)
     
  • Öl (Brent)

    82,29
    -0,52 (-0,63%)
     
  • MDAX

    26.090,32
    -255,75 (-0,97%)
     
  • TecDAX

    3.273,09
    -26,51 (-0,80%)
     
  • SDAX

    14.074,80
    -132,83 (-0,93%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.054,55
    +14,17 (+0,18%)
     
  • CAC 40

    7.975,65
    -116,21 (-1,44%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     

Bundesregierung will nationale Corona-Ausnahmelage bis mindestens Juni verlängern

Bislang laufen die Sonderbefugnisse der Regierung in der Pandemie Ende März aus. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll nun um mehrere Monate verlängert werden.

Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll über den 31. März hinaus verlängert werden. Foto: dpa
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll über den 31. März hinaus verlängert werden. Foto: dpa

Die Bundesregierung will die in der Corona-Pandemie verhängte nationale Ausnahmelage mindestens bis in den Juni verlängern. Aus einem dem Handelsblatt vorliegenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht hervor, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ und die damit verbundenen Befugnisse der Exekutive über den 31. März hinaus gelten sollen.

Ende März 2020 hatte der Bundestag die „epidemische Lage“ für einen auf zwölf Monate befristeten Zeitraum ausgerufen. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ heißt es nun, dass der Bundestag „mindestens alle drei Monate über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden“ habe.

WERBUNG

Die Regierung und insbesondere das Gesundheitsministerium können in der „epidemischen Lage“ auf dem Verordnungsweg ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie ergreifen.

Der Bund begründet die geplante Verlängerung in dem Entwurf auch damit, dass sonst die auf der bisherigen Grundlage erlassenen Regelungen – beispielsweise die Impfverordnung oder die Einreiseverordnung – Ende März auslaufen würden.

Wörtlich steht in dem 25-seitigen Gesetzentwurf: „Angesichts der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus Sars-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit Covid-19, ist es notwendig, die Geltung der gegenwärtig geltenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die langzeitpflegerischen Versorgung über den 31. März 2021 zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen rechtlichen Grundlagen zu erhalten.“

Widerstand aus Koalitionsfraktionen gegen weitergehende Verlängerung

Der Gesetzentwurf soll nach Handelsblatt-Informationen in der kommenden Woche von den Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD in das parlamentarische Verfahren gegeben werden. Mit der Begrenzung auf drei Monate kommt die Bundesregierung Kritikern aus der Opposition entgegen, die eine stärkere Einbeziehung des Parlaments gefordert hatten.

Auch in den Koalitionsfraktionen waren zuletzt Rufe nach einer stärkeren Einbeziehung des Parlaments laut geworden. Von Vertretern der Koalitionsparteien im Bundestag hieß es, dass die Bundesregierung ursprünglich angestrebt habe, die Ausnahmelage schon jetzt bis Ende September zu verlängern. Gegen diese Art von „Vorratsbeschluss“ habe es aber Widerstand gegeben.

„Die Menschen erwarten von uns, dass wir den Ausnahmezustand klar begrenzen und uns die Lage immer wieder neu ansehen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Georg Nüßlein (CSU), dem Handelsblatt. „Wir wollen einen grundsätzlich befristeten Beschluss, der so kurz wie möglich gilt und jeweils wieder neu vom Bundestag abgestimmt werden muss.“