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Bundesregierung will Ermittlerin mehr Zeit für die Verfolgung von Steuerhinterziehern geben

Die Große Koalition will die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung verlängern. Damit wäre es möglich, Ermittlungen bis zu zwölf Jahre nach der Tat einzuleiten.

Die Worte, die NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wählte, waren ungewöhnlich scharf, zumal sie sich an einen Parteifreund richteten. „Oberflächlich, lückenhaft und teilweise verfassungsrechtlich hochbedenklich“ sei der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 hinsichtlich der Bewältigung der Cum-Ex-Verfahren, schrieb der Minister an Andreas Jung.

Als stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion für die Themen Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik sollte Jung dafür sorgen, dass das Gesetz nachgebessert wird. Biesenbach störte vor allem, dass die relative Verjährungsfrist von zehn Jahren nicht verlängert werden sollte. Viele Fälle, so Biesenbach, wären so strafrechtlich nicht mehr verfolgbar. Zahlreiche Täter, so seine Befürchtung, kämen ungestraft davon.

Nun hat der NRW-Politiker Erfolg – zumindest teilweise. Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die sogenannte relative Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von zehn auf zwölf Jahre zu verlängern. Biesenbach wollte eigentlich eine Verlängerung auf 15 Jahre, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Dem Vernehmen nach war der Koalition unwohl bei dem Gedanken, schwere Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Verjährung auf eine Stufe mit Kapitalverbrechen wie Totschlag zu stellen.

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Der Cum-Ex-Skandal hat in den Jahren bis 2012 einen gewaltigen Schaden angerichtet, mutmaßlich geht es um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Banken und Investoren nutzten schlampig gemachte Gesetze und Verwaltungsanweisungen aus, um sich mit Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten zu lassen.

Inzwischen haben verschiedene Finanzgerichte entschieden, dass die Geschäfte rechtswidrig waren. Das Landgericht Bonn hat außerdem in einem ersten Strafurteil zwei Aktienhändler verurteilt und geht von der Strafbarkeit aus.

In NRW fällt am meisten Arbeit zu Cum-Ex an

Dem Bonner Strafverfahren werden viele weitere folgen. Bereits in der kommenden Woche startet in Bonn eine zweite Hauptverhandlung gegen einen hochrangigen ehemaligen Manager der Hamburger Bank M. M. Warburg. Zwei weitere Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und zahlreiche Ermittlungen laufen noch.

NRW-Justizminister Biesenbach hat sich des Themas besonders angenommen, weil in seinem Bundesland die meiste Arbeit in diesem Komplex gemacht wird. Viele Erstattungsfälle lagen beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, daraus ergibt sich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Köln.

Allein in der Domstadt sind 69 Ermittlungsverfahren anhängig. Viele davon spielen im Umfeld großer Banken aus dem In- und Ausland, darunter die Deutsche Bank, die Hypo-Vereinsbank, die ehemaligen Landesbanken WestLB und HSH Nordbank und Auslandsbanken wie Macquarie oder Barclays. Auf der Beschuldigtenliste stehen 927 Personen.

Trotz dieser umfangreichen Ermittlungen drohte nach der bisherigen Gesetzeslage in zahlreichen Fällen die Verjährung. „Auch für das Jahr 2010 sind bislang überwiegend lediglich die juristischen Personen (insbesondere Banken) bekannt, die sich in strafrechtlich relevanter Weise an Cum-Ex-Geschäften beteiligt haben, nicht jedoch die handelnden natürlichen Personen“, schreibt Biesenbach in dem Brief. Die Banken meldeten die verdächtigen Personen nicht freiwillig.

Jetzt haben die Behörden zwei Jahre mehr Zeit. Bis zurück in das Jahr 2008 können sie bis Ende 2020 noch Beteiligte zu Beschuldigten machen. Außerdem soll die Einziehung von Taterträgen erleichtert werden. Bis zu 30 Jahre lang soll es möglich sein, die Beute aus den Cum-Ex-Geschäften zurückzuholen. Die Maßnahmen sollen mit dem Jahressteuergesetz kurzfristig verabschiedet werden.

CDU und SPD fordern Konsequenzen

Unions-Fraktionsvize Andreas Jung sagte nach dem Kompromiss: „Die Einigung in der Koalition steht, jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden: Wer Cum-Ex-Betrug begangen hat, muss das Geld zurückzahlen und konsequent bestraft werden. Der Kompromiss müsse „noch dieses Jahr ins Gesetzblatt“.

Das fordert auch die SPD. Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzende Achim Post sagte: „Die milliardenschweren Cum-Ex-Betrügereien sind ein Steuerskandal, der seinesgleichen sucht. Wir sind uns mit Bundesfinanzminister Scholz und dem Koalitionspartner einig, dass wir noch in diesem Jahr weitere gesetzliche Verschärfungen auf den Weg bringen.“