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Bundesregierung will Ausnahmeregel bei Schuldenbremse anwenden

Wegen des Hilfspakets für Solo-Selbstständige will die Bundesregierung die Schuldenbremse aufweichen. So will die Regierung handlungsfähig bleiben.

Das Kabinett könnte heute eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse beschließen. Foto: dpa
Das Kabinett könnte heute eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse beschließen. Foto: dpa

Die Bundesregierung will auf der Kabinettssitzung am Montag die Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse ziehen. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen.

Damit kann der Bund sich deutlich höher verschulden, als die Schuldenbremse es eigentlich zulassen würde. „Die Schuldenbremse ist extra so konstruiert, dass man in so einer so schweren Krise wie dieser handlungsfähig bleibt“, sagte ein Regierungsvertreter.

Laut der Schuldenregel kann der Bund die verfassungsrechtlichen Kreditgrenzen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, überschreiten. Diese Ausnahmeregel muss mit Kanzlermehrheit – also der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – beschlossen werden. Der Bund muss solch einen Beschluss allerdings mit einem klaren Tilgungsplan versehen.

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Der Bund braucht den Spielraum auch, da er nach den unbegrenzten Liquiditätshilfen für Unternehmen und der Ausweitung der Kurzarbeit nach Handelsblatt-Informationen nun auch ein Notfallpaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen im höheren zweistelligen Milliardenbereich schnüren will. Das Paket solle bis zu 2,5 Millionen Kleinstunternehmen helfen, hieß es. Darüber hatten zunächst der „Spiegel“ und die dpa berichtet.

Im Gespräch sind unter anderem Betriebsmittelhilfen in Höhe von mehreren Tausend Euro. „Es darf keine Solidaritätslücke für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige geben“, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

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