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GroKo will 3,3 Milliarden Euro bis 2023 in Beschäftigungssicherung investieren

Die Bundesregierung will Beschäftigung per Gesetz sichern. Der Entwurf sieht unter anderem höhere Zuschüsse für Weiterbildung und einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vor.

Der Bundesarbeitsminister will Beschäftigte im Strukturwandel nicht alleinlassen. Foto: dpa
Der Bundesarbeitsminister will Beschäftigte im Strukturwandel nicht alleinlassen. Foto: dpa

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung im Strukturwandel werden die Steuer- und Beitragszahler bis 2023 rund 3,3 Milliarden Euro kosten. So steht es im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“. Der Entwurf liegt dem Handelsblatt vor.

Das ursprünglich „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ genannte Vorhaben sieht unter anderem höhere staatliche Zuschüsse für die Weiterbildungsförderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten in Transfergesellschaften, einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Stärkung der Ausbildungsförderung vor.

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Nach längerem Streit zwischen Union und SPD hatte sich der Koalitionsausschuss Ende Januar auf die Inhalte des Gesetzes verständigt. Eigentlich sollte nach dieser Einigung der Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses keinen Eingang in das Gesetz finden.

Der Rechtsanspruch war von der SPD gefordert worden und ist auch Bestandteil der Nationalen Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung. Im Referentenentwurf heißt es nun aber doch, dass Geringqualifizierte einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter erhalten sollen.

Mit dem Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird zudem das Anfang 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ausgebaut. Die dort geregelten und nach Unternehmensgröße gestaffelten Weiterbildungszuschüsse werden um zehn Prozentpunkte erhöht, wenn bei mindestens einem Fünftel der Belegschaft Qualifizierungsbedarf besteht. Außerdem sollen Anträge für die Förderung nicht nur für einzelne Beschäftigte, sondern auch für Gruppen mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf gestellt werden können.

Auch Kurzarbeit anders geregelt

Wechseln Beschäftigte nach dem Jobverlust in eine Transfergesellschaft, war Weiterbildungsförderung bisher nur für Geringqualifizierte und Ältere möglich. Diese Begrenzung will Heil aufheben. In von kleinen und mittelständischen Firmen eingerichteten Transfergesellschaften soll sich die Bundesagentur für Arbeit mit bis zu 75 Prozent an den Kosten der Qualifizierung beteiligen können.

Der Bundestag soll der Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung erteilen, um bei Bedarf die erweiterten Kurzarbeitsregeln aus Zeiten der Finanzkrise 2008/09 rasch wieder einführen zu können. Hier geht es vor allem darum, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf bis zu 24 Monate zu verlängern und den Arbeitgebern Sozialbeiträge zu erstatten, die sie im Falle von Kurzarbeit allein zu tragen haben.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung vor, die Jugendlichen mit schlechten Zeugnissen oder ohne Schulabschluss den Einstieg ins Berufsleben erleichtern soll. Außerdem will die Regierung die Zulassung von Trägern erleichtern, die Kurse nach dem Qualifizierungschancengesetz anbieten dürfen.

„Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten kommt bei der Umgestaltung der Arbeitswelt eine zentrale Rolle zu“, heißt es in der Begründung zum Gesetz. „Insbesondere gilt es, durch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen die langfristige Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.“

Dafür nimmt die Regierung Geld in die Hand. Der Bundeshaushalt wird in der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2020 mit 65 Millionen Euro belastet, bis 2023 steigen die Kosten auf 376 Millionen Euro. Das Gros dieser Kosten werde aber im Rahmen des Gesamtansatzes für die Grundsicherung erbracht und führe „insofern nicht zu tatsächlichen finanzwirksamen Mehrbelastungen“, heißt es im Referentenentwurf.

Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 141 Millionen Euro zu, die auf 849 Millionen Euro im Jahr 2023 anwachsen. Die Nürnberger Behörde hat in ihrem Etat bereits Vorsorge getroffen und betont, dass keine sinnvolle Qualifizierung am Geld scheitern werde.