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Berlin will Übernahmen deutscher Firmen aus dem Ausland erschweren

Übernahmen von deutschen Firmen durch Investoren außerhalb der EU sollen strenger geprüft werden. Ziel der Verschärfung: vor allem China.

Nach monatelangen Beratungen hat sich die Bundesregierung auf schärfere Regeln für den Erwerb von Anteilen deutscher Unternehmen durch Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geeinigt. Der entsprechende Entwurf der Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) soll bei der Kabinettssitzung am Mittwoch beschlossen werden und liegt dem Handelsblatt vor.

Demnach soll die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor außerhalb der Europäischen Union prüfen kann, in sicherheitsrelevanten Bereichen von derzeit 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt werden. Das entspricht einer schärferen Regelung als bisher von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) favorisiert. Er wollte die Schwelle nur auf 15 Prozent absenken.

Die abgesenkte Aufgreifschwelle von zehn Prozent bezieht sich nur auf sicherheitsrelevante Bereiche, also etwa den Bereich der Verteidigung oder die sogenannten kritischen Infrastrukturen. Dazu zählen etwa Energieversorger, aber auch Lebensmittelproduzenten, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Die Verschärfung der AWV ist eine Reaktion auf die große Zunahme von Übernahmen deutscher Unternehmen oder Teilen davon insbesondere durch chinesische Investoren. Berlin betrachtet die Entwicklung mit Sorge.

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Insbesondere die Versuche eines chinesischen Investors Anfang des Jahres, den Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz zu übernehmen, hatten die Bundesregierung alarmiert. Damals konnte sie die Übernahme noch nicht prüfen, weil der Investor einen Anteil von 20 Prozent angestrebt hatte, also unterhalb der bisherigen Aufgreifschwelle von 25 Prozent blieb.

Bei den sicherheitsrelevanten Bereichen, die von den Prüfungen betroffen sind, ist bis auf eine Ausnahme weitgehend alles bei der alten Fassung geblieben. Neu ist die Aufnahme von Unternehmen der Medienwirtschaft in die Liste der besonders sicherheitsrelevanten Unternehmen. In der Begründung dazu heißt es, dass sich deutsche Medien erhöhtem Druck auf ihre Unabhängigkeit ausgesetzt sehen. Insbesondere würden ganz oder teilweise durch ausländische Investoren übernommene deutsche Medien für Desinformation genutzt werden.

Bisher noch kein Verbot

Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums werden pro Jahr rund 80 bis 100 Übernahmevorhaben geprüft, bislang ist allerdings noch keine einzige Übernahme untersagt worden. Allerdings kann auch schon die bloße Vermutung, dass untersagt wird, zum Rückzug von Investoren führen, wie der Fall des westfälischen Maschinenbauers Leifeld im zurückliegenden Sommer zeigte.

Zu erwarten ist, dass die chinesische Regierung die Verschärfung der AWV nutzen wird, um eigene protektionistische Maßnahmen zu rechtfertigen und Deutschland an den Pranger zu stellen. Schon während der Diskussionsphase war es über die Novelle zu Spannungen zwischen Peking und Berlin gekommen.

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Wirksamkeit und den Aufwand der schärferen Regelung über einen Zeitraum von 18 Monaten evaluieren.