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Bundesregierung sieht Risiko der Staatshaftung im Fall Thomas Cook

Die Bundesregierung könnte bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie gegen Europarecht verstoßen haben. Das könnte ein teures Nachspiel haben.

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook könnte für die Bundesregierung noch zu einem finanziellen Fiasko geraten. Der Grund: Wegen möglicher europarechtswidriger Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie durch die Regierung könnte die Staatshaftung greifen.

Das legen Einschätzungen verschiedener externer Gutachter nahe, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht. Die Regierung sei zwar der Auffassung, dass die Richtline europarechtskonform umgesetzt worden sei, heißt es in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt.

„In jüngerer Zeit mehren sich allerdings die Stellungnahmen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle einer Befassung zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte und die Bundesrepublik wegen europarechtswidriger Umsetzung der Richtlinie von den Reisenden in Haftung für den Ausfall genommen werden könnte.“ So lägen der Bundesregierung inzwischen vier externe Gutachten vor, „von denen eines die Europarechtswidrigkeit bejaht“. Drei weitere sähen mit Blick auf die in der Vergangenheit „sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung“ des EuGH Risiken. „Der Risikobewertung schließt sich die Bundesregierung an.“

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Hintergrund ist die von der EU vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Pauschalreisende, die laut der entsprechenden Richtlinie „wirksam“ sein müsse. Eine Deckelung der Absicherung, wie in Deutschland, ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtline die Haftung je Versicherer und Jahr auf 110 Millionen Euro begrenzt.

Im Fall eine Staatshaftung müsste somit der Bund alle Forderungen von deutschen Thomas-Cook-Urlaubern begleichen, die über die versicherte Haftungssumme hinausgehen. Der Reisebüroverband VUSR schätzte, es könne um bis zu 400 Millionen Euro gehen. Andere halten das für zu hoch, ein dreistelliger Millionenbetrag gilt aber als möglich.

FDP kritisiert „krudes Politikverständnis“ der Regierung

Der FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm warf der Bundesregierung einen „leichtfertigen“ Umgang mit Steuergeldern vor. „Wer so mit dem Geld der Bürger umgeht, sollte nicht regieren“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. Dass zudem die Verbraucherfreundlichkeit des EuGH als Risiko angesehen werde, sage viel über das „krude Politikverständnis“ der Regierung aus.

Das Bundesfinanzministerium spricht indes in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage von einer „adäquaten Haftungsbegrenzung“. Man habe sich an bisher bekannten Insolvenzschäden in der Reisebranche orientiert, die sich auf maximal 30 Millionen Euro beliefen. „Eine Absicherung gänzlich unwahrscheinlicher Schadensfälle fordert auch die Pauschalreiserichtlinie nicht.“

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Die Bundesregierung hatte daraufhin im Dezember erklärt, betroffenen Urlaubern mit Steuergeld finanziell zu helfen. „Die Differenz zwischen dem, was von der Kundenversicherung erstattet wird und dem, was offenbleibt, übernimmt der Staat“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) damals. Allerdings gibt es über Details der Kostenübernahme Streit mit dem Versicherer Zurich.

Lambrecht drohte zuletzt mit juristischen Konsequenzen, sollte sich das Unternehmen weiter weigern, die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden zu übernehmen. „Wir sagen, die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen „on top“ zur Obergrenze kommen“, sagte Lambrecht kürzlich in einem Interview mit dem Handelsblatt. Dann wären es nicht 110 Millionen Euro, sondern insgesamt 170 Millionen Euro. „Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden“, so Lambrecht. „Das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden“, bekräftigte die Ministerin.

Insolvenzschutz soll neu geregelt werden

Die Schadensumme aus der Thomas-Cook-Pleite liegt nach vorläufigen Berechnungen mit 287,4 Millionen Euro deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro. Die Versicherung zieht von den 110 Millionen zudem 59,6 Millionen Euro ab, die sie für die Heimholung von etwa 140.000 Urlaubern aufgewendet hatte.

Die Bundesregierung arbeitet derweil daran, den Insolvenzschutz in Abstimmung mit der Reisebranche und Versicherern neu zu regeln. Es sei beabsichtigt, konkrete Reformpläne bereits im Frühjahr 2020 vorzulegen. „Mögliche Handlungsoptionen werden derzeit unter Heranziehung externer Fachexpertise (…) und im Austausch mit den beteiligten Fachkreisen geprüft“, schreibt das Finanzministerium in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage.

Daneben wird der Bund nach Aussage von SPD-Chefhaushälter Johannes Kahrs die mit Bundesmitteln vorfinanzierte Entschädigung der betroffenen Kunden von den Unternehmen zurückfordern. Allerdings gab Kahrs zugleich zu bedenken, dass die Thomas-Cook-Pleite eine „Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen“ aufwerfe, die noch zu klären seien. Zum Beispiel, ob die vom Versicherer Zurich der Auszahlung zugrunde gelegte Haftungssumme nicht „deutlich höher“ hätte ausfallen müssen. Außerdem könnten Ansprüche an die Insolvenzmasse oder gegenüber anderen Beteiligten bestehen, sagte Kahrs dem Handelsblatt.

Solche Aspekte könnten auch im Zusammenhang mit einer möglichen Staatshaftung eine Rolle spielen. „Die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, hängt von der Klärung sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen ab, die derzeit nicht abschließend beantwortet werden können und deren Klärung in kurzer Frist nicht zu erwarten ist“, so das Finanzministerium.