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Bundesregierung ringt um Kohleausstiegsgesetz – Kraftwerkbetreiber bemängeln Kohleersatzbonus

Die Betreiber junger Steinkohlekraftwerke warnen vor der Entwertung ihrer Investitionen. Die Große Koalition sendet Signale für ein Entgegenkommen.

Das Kohleausstiegsgesetz soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums „möglichst im ersten Halbjahr 2020“ alle parlamentarischen Hürden genommen haben. Aus Sicht von Kraftwerksbetreibern sind noch längst nicht alle strittigen Punkte zufriedenstellend gelöst.

Das gilt insbesondere für den Bonus, den Betreiber erhalten sollen, die ihre KWK-Anlagen von Kohle auf Gas oder Biomasse umstellen. KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen produzieren Strom, die dabei entstehende Abwärme wird zum Beheizen von Gebäuden oder für industrielle Prozesse genutzt. Viele Stadtwerke betreiben mit ihren KWK-Anlagen Wärmenetze.

Doch die Umstellung von Stein- oder Braunkohle wird nach Überzeugung der Stadtwerke nicht angemessen honoriert. „Der bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Kohleersatzbonus von 180 Euro je Kilowatt installierter Leistung reicht vorn und hinten nicht aus, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Wir halten 450 Euro für angemessen, wenn es mit der Umrüstung im Bestand vorangehen soll“, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), dem Handelsblatt.

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GroKo hat das Problem erkannt

Liebing räumt ein, dass die angemessene Höhe für den Ersatzbonus nicht leicht zu ermitteln sei. „Es sind viele Einzelfaktoren entscheidend, die sich von Anlage zu Anlage deutlich unterscheiden. Klar ist allerdings, dass die 180 Euro in keinem Fall ausreichen würden. Eine Reihe unserer Mitgliedsunternehmen kann sehr plausibel veranschaulichen, dass selbst die von uns vorgeschlagenen 450 Euro eine große Herausforderung darstellen“, sagte Liebing.

Immerhin hat die Große Koalition das Problem erkannt. „Die 180 Euro sind sicher zu knapp bemessen. Davon geht kein Anreiz aus, eine Anlage umzurüsten. Darum werden wir das ändern“, sagte Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. Es sei ein differenzierter Ansatz mit gestaffelten Beträgen erforderlich: „Die Höhe des Wechselbonus sollte auch die Systemdienlichkeit und das Alter einer Anlage widerspiegeln“, sagte der SPD-Politiker.

Nach Überzeugung Liebings wird die Umrüstung bestehender KWK-Anlagen nicht ausreichen, um gesicherte Kraftwerksleistung im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. „Es bedarf auch des Neubaus von Anlagen, um eine verlässliche und klimafreundliche Wärme- und Stromversorgung zu gewährleisten“, sagte er. Daher fordere der VKU eine höhere Grundförderung im KWK-Gesetz.

Probleme bereitet außerdem die geplante Regelung zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken. Während die Betreiber von Braunkohlekraftwerken Entschädigungen für die Stilllegung individuell mit der Bundesregierung aushandeln, könnten gerade die Betreiber jüngerer Steinkohlekraftwerke komplett leer ausgehen. „Es wäre falsch, junge und effiziente Kohlekraftwerke entschädigungslos abzuschalten und damit den Betreibern die Möglichkeit zu nehmen, ihre Investitionen zu refinanzieren“, warnte Liebing.

Auch in dieser Frage signalisiert die Koalition Entgegenkommen. Mit Blick auf relativ junge Steinkohlekraftwerke gebe es in einigen Fällen sicher noch Verbesserungsbedarf, sagte Westphal. „Ich habe Verständnis für die Kritik einzelner Betreiber, die für die Stilllegung eines Kraftwerks, das erst seit wenigen Jahren in Betrieb ist, auf einen angemessenen Ausgleich pochen“, sagte Westphal.

Mehr: Die Betreiber von Kohlekraftwerken beklagen eine Ungleichbehandlung