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Bundesregierung prüft Pflicht zur Datenteilung

Unternehmen und Behörden sollen stärker Daten bereitstellen, um diese kommerziell nutzbar zu machen. Profitieren könnten kleinere Firmen. Doch die Widerstände sind groß.

Wirtschaftsminister Altmaier und Arbeits- und Sozialminister Heil sollen „prüfen, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist“, heißt es. Foto: dpa
Wirtschaftsminister Altmaier und Arbeits- und Sozialminister Heil sollen „prüfen, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist“, heißt es. Foto: dpa

Die Bundesregierung will die Unternehmen in Deutschland dazu bewegen, mehr Daten zu teilen. Angesichts der bislang unzureichenden Nutzung müssten „geeignete Anreize für Datenzugänge“ geschaffen werden, heißt es in der neuen Datenstrategie der Regierung, die dem Handelsblatt vorliegt. Das 114 Seiten lange Dokument soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Die Koalition erwägt dabei auch eine Verpflichtung zum Teilen nicht personenbezogener Daten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen „prüfen, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist“, heißt es in dem Papier.

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Gegebenenfalls könne diese im Rahmen des Wettbewerbsrechts oder einer spezifischen Regulierung umgesetzt werden. Dabei müsse der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, des geistigen Eigentums oder von personenbezogenen Daten „immer gewährleistet“ sein.

Die Bundesregierung begründet ihre Überlegung mit Studien, die zeigten, dass es auf bestimmten Märkten für Wettbewerber mit deutlich weniger Daten „praktisch ausgeschlossen ist, auf mittlere Frist die Marktposition des dominanten Unternehmens einzuholen“. Dies führe zu „geringeren Innovationsanreizen“.

Die SPD drängt seit Längerem auf eine entsprechende Verpflichtung besonders der großen Digitalkonzerne. Profitieren sollen kleinere Firmen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Jens Zimmermann, zeigte sich „zufrieden“ damit, dass die Machbarkeit nun von den Ministerien geprüft werden soll.

Widerstand aus Union und Industrie

Allerdings lehnen Union und Wirtschaftsverbände eine solche Pflicht bislang ab. Die gerade beschlossene Reform des Wettbewerbsrechts eröffne bereits einen begrenzten Zugangsanspruch zu Daten marktbeherrschender Unternehmen, heißt es beim Branchenverband Eco. Daher sei „unklar, wie sich die Regierung weitere Auflagen vorstellt“. Der Bitkom warnte, eine allgemeine Pflicht zur Datenteilung bestrafe innovative Unternehmen und hemme Innovationen damit eher.

Die Bundesregierung betont in ihrer Strategie auch, dass vor allem die Anreize verbessert werden müssten. Ziel sei es, „das gesamte Datenökosystem so auszugestalten, dass mehr Daten freiwillig genutzt und getauscht werden“. Dazu will sie den Aufbau von Datenpools unterstützen: Diese Datenpools sollen als „vertrauenswürdige Transaktionsräume“ dienen, über die Unternehmen, Forscher und Behörden Informationen bereitstellen und gemeinsam auswerten können, ohne diese aus der Hand zu geben.

Sie knüpft damit auch an die geplanten europäischen Datenräume an, die etwa für die Bereiche Industrie, Umwelt, Mobilität oder Gesundheit aufgebaut werden sollen. Die technische Infrastruktur dafür soll das Vorhaben Gaia-X bereitstellen.

Bitkom-Präsident Achim Berg bezeichnete die anstehende Verabschiedung der Datenstrategie ein Jahr nach der Vorlage von Eckpunkten als „überfällig“. Er mahnte: „Jetzt müssen wir aus dem Diskussions- in den Umsetzungsmodus wechseln.“

Die Corona-Pandemie habe vor Augen geführt, wie wichtig belastbare Daten für die Entscheidungsträger seien. Jetzt brauche es eine kohärente Regulierung, die „die bisher vorhandenen, oft unkoordinierten Maßnahmen verzahnt“.

Einen Mangel an Kohärenz sieht die Bundesregierung auch selbst, und zwar beim Datenschutz: Die große Anzahl von Gesetzen auf dem Gebiet habe eine „spürbare Rechtsunsicherheit“ zur Folge, heißt es in der Strategie. „Wir haben siebzehn Datenschutzbeauftragte für jedes Land und den Bund, die immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten“, kritisiert die Staatsministerin im Kanzleramt, Dorothee Bär, in einem Gastbeitrag im Handelsblatt.

Forschungsklauseln in neuen Gesetzen

Es brauche hier bundeseinheitliche Auslegungshilfen. Zudem solle das Prinzip einer federführenden Datenschutzaufsicht, das bereits beim Schutz von Gesundheitsdaten gilt, auf länderübergreifende Forschungsvorhaben ausgedehnt werden.

Dagegen aber gibt es Widerstand in den Bundesländern. „Würde eine Aufsichtsbehörde mit der Federführung betraut, müsste sie die Beteiligung der anderen betroffenen Aufsichtsbehörden gewährleisten“, sagte die Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, Marit Hansen, dem Handelsblatt. Vielfach hätte die federführende Aufsichtsbehörde gar nicht das Wissen über die geltenden Regelungen in anderen Bundesländern.

Die Bundesregierung sieht aber auch sich selbst in der Pflicht. Der Staat solle selbst zum Vorreiter werden, heißt es in dem Papier. Dafür müsse „die Bundesregierung erstens ihre inneren Prozesse modernisieren und zweitens die Bereitstellung von Daten für die Öffentlichkeit verbessern“.

Dafür soll noch vor der Bundestagswahl eine Open-Data-Strategie ins Kabinett eingebracht und das Datennutzungsgesetz verabschiedet werden, das die Bundesbehörden zur Veröffentlichung zusätzlicher Daten verpflichtet.

Um Daten des Bundes für die Wissenschaft verwertbar zu machen, will Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) zudem künftig auf „Forschungsklauseln“ in neuen Bundesgesetzen drängen. Der „Aktionsplan Forschungsdaten“ soll helfen, vorhandene Daten etwa im Verkehr oder im Gesundheitsbereich mehrfach zu nutzen und dafür auch standardisiert aufzubereiten.

Die bereits angelegte „Nationale Forschungsdateninfrastruktur“ soll diese Daten auch international zugänglich machen. Ziel müsse es sein, so Karliczek, die Potenziale von Daten für Innovationen „besser zu nutzen und die Datenkompetenz zu stärken“.