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Bundesregierung plant bessere Mitarbeiter-Beteiligung bei Start-ups

BERLIN (dpa-AFX) - Mitarbeiter von Start-ups sollen in Deutschland künftig leichter am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt werden können. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor, der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten wird. Bislang müssen Beschäftigte, die Anteile an einem Unternehmen erhalten, diese schon bei der Übertragung versteuern. Künftig soll die Steuer erst dann fällig werden, wenn die Arbeitnehmer ihre Unternehmensanteile wieder verkaufen.

Die Digitalministerin im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär (CSU), sagte der Deutschen Presse-Agentur, die deutsche Wirtschaft und die Start-ups seien wegen der Pandemie aktuell in einer sehr schwierigen Lage. "Wir müssen alles tun, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt. Dazu gehören auch kluge steuerliche Instrumente, die Finanzierungen und Gründungen erleichtern."

In Deutschland sei die Mitarbeiterbeteiligung bisher aus steuerlichen Gründen unattraktiver als in anderen Industriestaaten, erklärte Bär. Bisher falle für die Mitarbeiter die Steuerpflicht bereits beim Kauf der Anteile an, ohne dass flüssige Finanzmittel vorhanden seien, aus denen die Steuern bezahlt werden könnten. "Das hat sich für die breite Anwendung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen als sehr hinderlich erwiesen. Das wird nun endlich geändert: Es kommt nun auf den Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile an." Beteiligungen der Beschäftigten am Kapital seien wichtige Instrumente der Finanzierung, aber auch der Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. "Sie werden dadurch ein Stück weit zu Unternehmerinnen und Unternehmern."

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Vergütung eines Fondsmanagers von Wagniskapitalfonds, die sogenannte Management Fee, künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist. Die Beteiligungsbranche hatte zuvor immer wieder darauf hingewiesen, dass in den meisten anderen Ländern die Vergütung des Fondsmanagers nicht mit einer Mehrwertsteuerpflicht belegt ist.