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Bundesrechnungshof verlangt mehr Transparenz beim Kurzarbeitergeld

In der Coronakrise steigt die Gefahr für den Missbrauch des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Risiken für den Staatshaushalt.

Die Gastronomie ist besonders stark von Kurzarbeit betroffen. Der Rechnungshof warnt aber vor Missbrauchsmöglichkeiten. Foto: dpa
Die Gastronomie ist besonders stark von Kurzarbeit betroffen. Der Rechnungshof warnt aber vor Missbrauchsmöglichkeiten. Foto: dpa

Der Bundesrechnungshof warnt vor erheblichen Haushaltsrisiken durch die Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Die Experten fordern das Bundesarbeitsministerium auf, mehr Transparenz zur Inanspruchnahme der Sonderregeln und zu den damit verbundenen Ausgaben herzustellen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Um die Wirtschaft in der Coronakrise zu stützen, hatte die Große Koalition ab März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert und die Höhe der Leistungen sowie die Bezugsdauer ausgeweitet. Einige der Regelungen wurden jüngst verlängert.

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Zwar stellen die Rechnungsprüfer dem Kurzarbeitergeld grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. Es sei „ein wesentliches Stabilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes“, heißt es in dem Bericht. Doch insbesondere die vollumfängliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Aufstockung der Leistung ab dem vierten und achten Monat des Bezugs machten es „attraktiver und damit auch anfälliger für Mitnahmeeffekte und Missbrauch“.

Der Rechnungshof verlangt deshalb, dass das Bundesarbeitsministerium seine Ausgabenprognose detaillierter darlegt. Außerdem sei es angesichts der „dynamischen Lage“ nicht ausreichend, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Haushaltsausschuss des Bundestags nur einmal jährlich über die Entwicklung der Kurzarbeit informiere.

Zudem müsse die Nürnberger Behörde stärker erkennbar machen, wie sie Missbrauchsrisiken des vereinfachten Verfahrens minimieren wolle. Auch sollte sie rasch die angekündigten Sonderprüfungen einleiten.

Dank der Sonderregeln können Firmen bis Ende März 2021 Kurzarbeitergeld beantragen, auch wenn nur zehn Prozent ihrer Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Arbeitgebern werden noch bis Ende Juni nächsten Jahres die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter zu 100 Prozent erstattet, danach zu 50 Prozent. Die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 77 Prozent des Nettoeinkommens ab dem vierten Bezugsmonat und bis zu 87 Prozent ab dem siebten Monat bleibt bis Ende nächsten Jahres bestehen.

Arbeitsministerium rechnet mit Ausgaben von sechs Milliarden Euro

Das Bundesarbeitsministerium kalkuliert, dass die erweiterten Regelungen im Jahr 2021 mit fünf Milliarden Euro zu Buche schlagen werden. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld inklusive der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge dürfte insgesamt sechs Milliarden Euro kosten. Dabei geht das Ressort von 700.000 Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt aus.

Für den Bundesrechnungshof ist diese Kostenschätzung aber zu wenig nachvollziehbar, zumal sich die Inanspruchnahme von Branche zu Branche sehr unterschiedlich entwickele. Transparenz sei aber „von zentraler Bedeutung für den Haushaltsgesetzgeber“, heißt es in dem Bericht. Denn die Bundesregierung will mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2021 vom System der Beitragsfinanzierung von Arbeitsmarktmaßnahmen abweichen und die zusätzlichen Ausgaben überwiegend aus dem Bundeshaushalt bestreiten.

Weil die Bundesagentur angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mit den Beitragsmitteln und der angesparten Rücklage nicht auskommt, schießt der Bund in diesem Jahr bis zu 9,3 Milliarden Euro zu. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 ist ein weiterer Zuschuss in Höhe von 3,1 Milliarden Euro eingeplant.

In seinem Bericht betont der Rechnungshof die Brückenfunktion des Kurzarbeitergelds, in wirtschaftlichen Krisen den Entgeltausfall der Beschäftigten auszugleichen. Die verlängerte Bezugsdauer könne im Einzelfall auch dazu beitragen, schwierige Umstrukturierungsprozesse abzufedern.

Aber je länger der Bezug von Kurzarbeitergeld andauere, „desto höher ist das Risiko, dass die dabei eingesetzten Mittel ihr Ziel nicht erreichen, sondern Anpassungsprozesse verzögern“, warnen die Rechnungsprüfer.

Die Zahl der Kurzarbeiter hatte im April mit rund sechs Millionen einen historischen Höchststand erreicht, bis August war sie nach Hochrechnungen der BA wieder auf 2,6 Millionen zurückgegangen. Bis einschließlich Oktober hat die BA in diesem Jahr 18,4 Milliarden Euro für konjunkturelles Kurzarbeitergeld ausgegeben, davon entfielen knapp acht Milliarden Euro auf die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

Laut Bundesagentur gibt es bisher wenig Anzeichen für Leistungsmissbrauch. Für die Monate Juni und Juli berichtet die Behörde von knapp 2500 Verdachtsfällen. Die Rechnungsprüfer fordern, das Konzept für die Abschlussprüfungen, das derzeit in Arbeit ist, möglichst rasch fertigzustellen. Zudem empfehlen sie, wie nach der Finanzkrise in den Jahren 2009 und 2010 wieder Sonderprüfgruppen einzurichten.