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Bundesrat will TV-Kosten nicht aus Miet-Nebenkosten streichen

BERLIN (dpa-AFX) - Im Ringen um die Streichung von TV-Kosten aus der Nebenkostenabrechnung von Mietern bekommt die Bundesregierung Gegenwind aus den Ländern. Der Bundesrat sprach sich am Freitag dagegen aus, die bisherige Regelung ersatzlos zu streichen. Stattdessen soll geprüft werden, wie sie geändert werden kann und dadurch "größtmögliche Investitionsanreize" für den Ausbau schneller Internetleitungen gesetzt werden.

Es geht um die sogenannte Umlagefähigkeit, auch Nebenkostenprivileg genannt. Bisher können Vermieter die TV-Kosten auf alle Mieter umlegen. Dadurch bekommen die Kabelnetzbetreiber - allen voran Vodafone <GB00BH4HKS39> - sehr große Verträge mit Wohnungsbaugesellschaften, die geringe Verwaltungskosten haben und daher pro Mieter relativ günstig sind. Nachteil an dem System: Die Mieter müssen zahlen - selbst wenn sie TV über Satellit bevorzugen oder gar kein Fernsehen gucken.

Diese Regelung will die Bundesregierung kippen, um mehr Wettbewerb zu erzeugen. Dadurch hätte zum Beispiel die Deutsche Telekom <DE0005557508> bessere Karten in diesem Markt. Vodafone drohten hingegen Umsatzeinbußen.

Ein möglicher Haken an der Reform: Die Kosten pro Mieter könnten steigen - schließlich müssten die Mieter Einzelverträge abschließen, bei denen der Verwaltungsaufwand für die Anbieter höher wäre. Derzeit zahlen Mieter über die Nebenkosten etwa 8 bis 10 Euro pro Monat, Einzelverträge kosten grob gesagt das Doppelte. Auf diese Differenz machen nicht nur Kabelnetzbetreiber und somit die Profiteure der jetzigen Regelung aufmerksam, sondern auch der Mieterbund und Vertreter der Wohnungswirtschaft. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht es anders - die Behörde rechnet durch den stärkeren Wettbewerb damit, dass es "vielfältigere, günstige Angebote" geben werde.

Ein Vodafone-Sprecher wertete das Votum des Bundesrats als "Rückenwind für alle, die sich für eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit einsetzen". Nach der Wortmeldung der Länderkammer ist die Bundesregierung am Zug, danach kommt das Gesetzgebungsvorhaben in den Bundestag. Eine Vertreterin der Bundesregierung signalisierte am Freitag in der Länderkammer Kompromissbereitschaft.