Bundesrat will weiter leichteren Grundsicherungszugang für Künstler
BERLIN (dpa-AFX) - Künstler und Soloselbstständige sollen nach dem Willen des Bundesrats wegen der Corona-Pandemie bis Ende 2021 vereinfachten Zugang zur Grundsicherung Hartz IV bekommen. Dazu fordert die Länderkammer die Bundesregierung in einer am Freitag gefassten Entschließung auf. Die aktuelle Ausnahmeregelung soll zum Jahresende auslaufen.
Selbstständige, die wirtschaftlich besonders unter der Corona-Krise leiden, sollen damit auch im kommenden Jahr unbürokratisch Unterstützung zur Existenzsicherung erhalten können, ohne Altersvorsorge oder Betriebsvermögen antasten zu müssen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bundesregierung.